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Verfasst am: 07.02.2008 13:26 |
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Hallo miteinander,
ich habe bald eine Versicherungsprüfung und beim Durchmachen einiger Prüfungsfragen bin ich an einer hängengeblieben, ich weiß zwar das richtige Ergebnis, jedoch nicht, wie man darauf kommt.
Die Aufgabe:
Herr Sauter ist freiwilliges Mitglied einer Ersatzkasse, da sein Entgelt die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 3.975,00 Euro übersteigt. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 3.562,00 Euro. Sein Ersatzkassen-Beitrag beträgt einschließlich sozialer Pflegeversicherung monatlich 532,28 Euro. Damit liegt er über dem Beitrag der BKK seiner Firma von insgesamt 479,40 Euro.
Der Beitrag, der von Ihnen angebotenen Krankheitskosten-Vollversicherung, beträgt 384,00 Euro zuzüglich 71,00 Euro für die privater Pflegepflichtversicherung.
Wie hoch wäre der Arbeitgeberzuschuss, wenn sich Herr Sauter für Ihr Angebot entscheidet?
Lösung:
222,28 Euro
Kann mir jemand den Lösungsweg sagen?
Ich komme einfach nicht darauf, auch nicht mit folgenden Auszügen aus meinem Lernprogramm:
Beitragsbemessungsgrundlage:
Die Beitragsbemessungsgrundlage für den arbeitgeberseitigen Beitragszuschuss ist das monatliche Arbeitsentgelt bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze.
Maßgeblicher Beitragssatz:
Der maßgebliche Beitragssatz ist der für das Vorjahr gültige, durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
Berechnungsrelevanter Beitragssatz:
Für die Berechnung des Beitragszuschusses wird die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes genommen.
Kann mir jemand weiterhelfen? |
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