Festlegungsfristen Bausparen (VL/Wohnungsbauprämie) |
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Verfasst am: 17.11.2008 16:48 |
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hi hab mal eine Frage zu Festlegungsfristen beim Bausparen..
1 Frage) Eheleute Baum schließen am 2.11.2007 einen Bausparvertrag ab. Wie ist die Festlegungsfrist geregelt?
Die Antwort ist, dass sie vom 01 Juli bis 1. Juli 2013 geht. Aber dann würde die Festlegungsfrist doch nur 6 Jahre dauern, es sind aber doch 7 oder?
2 Frage)Herr Schossig schließt am 30 Okt. 2007 einen Bausparvertrag ab. Wann kann er sparzulagenunschädlich verfügen?
Ich hätte den 01.01.2014 getippt, aber die richtige Antwort ist 31.12.2013....
Könnt ihr mir das erklären?
Vielen Dank schon mal!
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Verfasst am: 17.11.2008 16:59 - Geaendert am: 17.11.2008 17:07 |
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Unschädlich ist nach Wohnungsbau-Prämiengesetz eine Verfügung ohne Verwendung zum Wohnungsbau, die frühestens sieben Jahre nach dem Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Die gesetzliche Festlegungsfrist endet nach Wohnungsbau-Prämiengesetz:
– 7 Jahre nach Abschluss des Bausparvertrages
– bei wohnwirtschaftlicher Verwendung (Abtretung, Zwischen- oder Vorfinanzierung)
– nach Zuteilung.
Eine Auszahlung der angesammelten Beträge auf das Bausparkonto erfolgt, wenn der Bausparvertrag zugeteilt, die Festlegungsfrist von 7 Jahren überschritten oder unschädlich
über den Bausparvertrag verfügt wurde. |
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