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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Mindesttilgungssatz bei Wohnriester
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2009 10:34
Wie berechnet man den Mindesttilgungssatz?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2009 12:13 - Geaendert am: 23.07.2010 14:03
Beispiel:
Mann und Frau sind angestellt und 50 Jahre alt. Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung. Mit 65 Jahren wollen Sie in Rente gehen. Die Ehefrau hatte im Jahre 2008 ein beitragspflichtiges (RV) Einkommen von 30.000 € und der Ehemann von 42.000 €. Sie wollen die Förderung und die maximale Steuerersparnis in Anspruch nehmen. Die zwei Kinder sind vor dem 1.1.2008 geboren, wahrscheinlich können die Kinderzulagen noch 10/8 Jahre in Anspruch genommen werden. Insgesamt müssen Sie ein Darlehen von 180.000 € aufnehmen, das bedeutet pro Person ein Wohnriester- Annuitätendarlehen von 90.000 €. Der Termin der Darlehenaufnahme ist der 31.3.2009. Es wird Ihnen ein Nominalzinssatz von 4,75% und 4,85% effektiv für 15 Jahre fest angeboten.
Aufgabe: Ermitteln Sie den Mindesttilgungssatz beim Ehemann, wenn er die volle Riesterförderung erhalten will!

Lösung:
Um die volle Zulage von 154 € pro Jahr zu erhalten, muss der Ehemann pro Jahr mindestens an Tilgung inklusive Zulage leisten:
42.000 € • 4% = 1.680 €
./. Grundzulage 154 €
-------------------------------------------------------------
= Mindest- Eigenbeitrag 1.526 €
Um die volle Zulage zu erhalten muss der Tilgungssatz mindestens 1,7 % p.a. betragen.
90.000 € = 100%
1.526 € = x
x = 1,7 %

Wenn er aber nur 1/4 Jahr einzahlt erhöht sich der Tilgungssatz auf 6,8 %
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2009 10:06
Zur Ergänzung:
Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird auf einem gesonderten „Konto“ – dem Wohnförderkonto – erfasst. Die dort eingestellten Beträge werden jährlich um 2 Prozent erhöht und dienen als Grundlage für die spätere nachgelagerte Besteuerung. Bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung haben die Förderberechtigten ein Wahlrecht. Sie können sich zum einen für die sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum von 17 bis 25 Jahren entscheiden. Alternativ ist eine Einmalbesteuerung von 70 Prozent des in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Kapitals zu Beginn der Rentenphase möglich.
mybo
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.09.2009 12:01
omq!!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2011 12:01
Mit Wohnriester beschäftigen sich vor allem Bausparkassen.

Gibt es bereits Baudarlehen von Banken, die zertifiziert und auch in Anspruch genommen wurden?
 

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