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Bereich Bausparen und Versicherungen |
Moderator: TobiasH |
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Festlegungsfrist v. Vertragsdauer |
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Verfasst am: 06.11.2009 18:35 - Geaendert am: 06.11.2009 18:37 |
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Servus Leute,
ich glaub ich hab da nen Hänger (bin am Anfang der Ausbildung)
Der Standardtarif bei der Schwäbisch Hall hat wie alle 7 Jahre festlegungsfrist.
Die Vertraglaufzeit is aber irgendwas über 8 Jahre.
Heißt das ich kann erst nach etwa 8 Jahren das Darlehen in Anspruch nehmen, nach 7 Jahren könnte ich aber schon mein Guthaben prämienunschädlich verfügen (je nachdem ob ich unter 25 war wohnwirtschaftlich oder nich)?
P.S:
Eine zweite Frage wäre, ob man BSV-Raten auch aussetzen kann, wenn ja wie lange und wie hoch wäre ein eventueller Sockelbeitrag.
Was ich mich auch immer wieder frage, welche Bausparsumme für welche Zielgruppe praktisch ist, angefangen von 10000 € bis 50000 und höher...
Grade in bezug auf Berufsanfänger |
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Verfasst am: 06.11.2009 23:50 |
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Die Bindungsdauer von 7 Jahren ist gesetzlich festgelegt und gilt nur noch für Altverträge oder mit Verträgen unter 25jährigen für nicht wohnwirtschaftliche Verwendung.
Wird die Regelsparrate regelmäßig überwiesen, sind die Bausparverträge nach etwa 8 Jahren zuteilungsreif.
Erst bei Zuteilung kann der Bausparer über die Bausparsumme verfügen.
Ist die Bindungsfrist abgelaufen und der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt, muss der Vertrag gekündigt werden, um an das Guthaben zu kommen.
Ist wird zwar eine Regelsparrate vertraglich vereinbart, aber es gibt keine Konsequenzen, wenn keine Rate eingeht. Ein Sockelbetrag ist nicht zu zahlen.
Die Bausparsumme lässt sich errechnen:
Der Bausparer zahlt monatlicht 100 € ein.
Bei einer Regelsparrate von 4 ‰ kommt man auf eine Vertragssumme von 25.000 € |
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