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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Vorteile der Bank bei der Vermittlung von Bausparverträ
 
elected
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2009 11:45
Hi,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Für ein Seminar muss ich eine halbe Seite zu o.g. Thema schreiben, also welche Vorteile die Bank bei der Vermittlung von Bausparverträgen hat. Mir würden spontan folgende Punkte einfallen:
- langfristige Kundenbindung
- Möglichkeit für neue Beratungsgespräche, zB wenn der Kunde mit dem Wop-Antrag kommt
- Provision (weiß jemand wie viel die Bank bekommt, wenn dass hier nicht veröffentlicht werden darf, gern auch per PN?)
- ... fällt euch noch was ein?
Vielen Dank im Voraus!
HenKris
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.12.2009 23:59
Die bereits von dir aufgeführten Argumente sind sicherlich die griffigsten.

Was das Thema Provision angeht, ist das schnell erläutert.
Die Bank erhält für den Abschluß eines Bauspares die Abschlussgebühr in Höhe von (i.d.R.) 1,00 %.

Dazu kommt natürlich noch der Zinsgewinn, da die eingenommenen Gelder ja in der Regel als Baufinanzierung ausgegeben werden.

Alles in allem ist das Produkt meines Erachtens nach ein sogenannter Anker, mit dem die Beziehung zum Kunden für lange Zeit gefestigt werden kann, zusätzlich wird die Gefahr der Kundenabwerbung durch die Konkurrenz reduziert.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.12.2009 09:39
@henkris:

Die Abschlussgebühr besteht in der Regel 1 % ja, aber die Banken bekommen mehr als 1 % Provision ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2010 11:36 - Geaendert am: 03.01.2010 11:39
Aus welchen Erträgen zahlt die Bausparkasse diese Kickbacks?

Die BGH-Entscheidung (BGH AZ: XI ZR 56/05 vom 19.12.2006) zur Offenlegung von Provisionen ist sehr verbraucherfreundlich. Danach muss grundsätzlich jede Bank, die einem Bankkunden etwas empfiehlt, den Bankkunden mitteilen, ob sie Rückvergütungen oder Provisionen für die Anlageempfehlung erhält. Und so genannte Kickbacks werden bei vielen Anlageempfehlungen gezahlt. Urteil Bundesgerichtshof (BGH AZ: XI ZR 56/05 vom 19.12.2006)
Quelle:
http://www.finanztip.de/recht/bank/kickback-provision.htm
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2010 11:43
@ socke

das ist so nicht ganz richtig.
Ich kenne Sparkassen, die bekommen ca. 0,8 % Provisionen bezogen auf die Bausparsumme. Die 0,2 % bekommt der LBS-Gebietsleiter. Andere Sparkassen wiederum bekommen ca. 0,9 %.
Vom BHW weiß ich, dass sie generell 1 % zahlen. Bei jungen Kunden (ich meine Bausparer bis 25) 1,20 %.

Hinzu kommen oft nochmal Boni beim erreichen bestimmter Ziele.

Die Provisionen werden aus der Abschlussgebühr gezahlt.
Was darüberhinaus geht, wird aus dem Gewinn der Bausparkasse gezahlt. Der entsteht hauptsächlich aus der Zinsmarge.
socke
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2010 11:51
hmm ist mir nicht bekannt, dass da in bestimmten Bausparengruppen unterteilt wird (kann ich mir aber gut vorstellen, wenn die Bausparkasse in ein bestimmtes Kundenklientel will). Mein Wissensstand ist eben, dass die Bank mehr als 1 % bekommt (bei 1 % Abschlussgebühr)... Das dies natürlich von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein kann ist klar
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2010 11:58
Es gibt halt auch Banken die bekommen weniger.

Zur Abschlussgebühr.
Die Verbraucherzentrale NRW hat dagegen geklagt.
Sie hat auch die Bausparkassen LBS, Schwäbisch Hall und Deutscher Ring abgemahnt.
Die Bausparkassen haben die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben.
Mittlerweile hat die VZ NRW vor Gericht zweimal Schiffbruch erlitten.
Nun ziehen sie zum Bundesgerichtshof

Dazu auch:

Bausparvertrag
Kunden müssen Abschlussgebühren akzeptieren
Wer Bausparverträge abschließt, muss zum Teil hohe Gebühren zahlen. Die Verbraucherzentrale klagte dagegen – ohne Erfolg. Die bisherige Praxis ist rechtens.
Bausparkassen dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart Abschlussgebühren für Verträge erheben. Der Zweite Zivilsenat hat eine Berufungsklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen diese Praxis abgewiesen. Die von der beklagten Bausparkasse Schwäbisch Hall verwendete Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gehöre zum Abschluss des Geschäfts. Sie sei weder intransparent noch mit wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung unvereinbar. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen (Az. 2 U 30/09).
Die Verbraucherschützer waren zuvor am Landgericht Heilbronn gescheitert, wollen aber nach der erneuten Niederlage vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen. „Wir wollen ein letztinstanzliches Urteil“, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Der Abschlussgebühr stehe keine konkrete Gegenleistung gegenüber, und es sei unklar, wofür sie überhaupt verwendet werde.

Quelle Focus-Online.de
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.01.2010 12:00
Bei Barminia beträgt die Abschlussgebühr meine ich 1,5 %.
 

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