Vertragsbeginn beim BSV |
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Verfasst am: 01.05.2003 11:53 |
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Der Vertragsbeginn ist Grundlage für die
- Berechnung der Mindestansparzeit
- Sperrfrist
In einigen Unterlagen steht Folgendes:
Vertragsbeginn ist das Datum
- der Annahme durch die Bausparkasse.
oder
- der Antragstellung durch den Bausparer
oder
- des jeweiligen Ersten des Monats, in dem der Bausparvertrag bei der Bausparkasse eingeht.
Was ist nun richtig? |
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Verfasst am: 01.05.2003 12:12 |
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Prämienrechtlich ist der Vertragsbeginn der Tag, an dem der Bausparvertrag abschlossen wird.
Das könnte nun
- der Tag der Antragstellung oder
- der Tag der Annahme durch die Bausparkasse
sein. |
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