Ein paar fragen |
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Verfasst am: 16.07.2010 14:27 |
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Hallo @ all,
hoffe ihr könnt mir helfen und zu bindungsfristen, aufstockungen, aussetzungen und vorzeitige verfügungen bei bsv etwas sagen.
Vielen Dank! |
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Verfasst am: 16.07.2010 15:26 |
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Also Zuteilung, um die WOP zu erhalten, nach 7 Jahren oder vorher bei wohnwirtschaftl. Verfügung, oder wenn Arbeitslosigkeit (Dauer 12 Monate) eintritt.
Raten können in der Ansparphase jederzeit ausgesetzt werden. |
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Verfasst am: 16.07.2010 16:13 |
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Wenn du schon das 25. Lebensjahr vollendet hast,
gibt es keine Bindungsfrist. Die wohnwirtschaftliche Verwendung muss nach WoPG. nachgewiesen werden. |
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Verfasst am: 16.07.2010 19:55 - Geaendert am: 16.07.2010 19:55 |
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Nix 7 Jahre bei WoP. Es gibt keine Sperrfrist mehr bei WoP(außer, wenn man einen Bausparer unter 25 abschließt)
Prämienunschädliche Verwendung NUR bei wohnwirtschaftlicher Verwendung. |
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Verfasst am: 17.07.2010 10:54 |
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Stimmt, ich vergaß. Ist nur bei Altverträgen so oder wenn man den 1. BSV unter 25 hat. |
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