Sperrfrist bei Arbeitnehmer-Sparzulage und WOP |
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Verfasst am: 22.11.2010 10:01 |
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Irgendwie finde ich das nicht mehr ich weiß bei beiden endet die Sperrfrist nach 7 Jahren, aber wann genau, angenommen Vertragsabschluss ist der 02.02.2011, wann endet die Sperrfrist bei der Arbeitnehmer-Sparzulage, irgendwie bin ich bei dem Gedanken das eines von beiden zum Ende des Jahres 31.12.2017 und das andere am Tag des Vertragsabschlusses sprich 02.02.2018, aber bin voll durcheinander, wäre nett wenn mir einer behilflich sein könnte. |
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Verfasst am: 22.11.2010 10:57 |
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Hab dat so im Kopp:
Beteiligungssparen 7 Jahre ab 01.01. des ersten Einzahlungsjahres, letzter Tag der Sperrfrist also 31.12. des 1.Einzahlungsjahres +6Jahre
Bausparen: Genau 7 Jahre (ab vertragsabschluss) |
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Verfasst am: 22.11.2010 11:17 |
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Also bei der Arbeitnemeher Sparzulage auf Beteiligungssparen muss man aufpassen..
weil die ansparzeit beträgt nur 6 jahre und die sperrfrist 7 jahre
wenn du am 01.11.2010 die erste einzahlung machst
beginn sperrfrist 01.01.2010
ende der sperrfrist 31.12.2016
letzte einzahlung 01.10.2016
AN und WOP 7 jahre ab vertragsabschluss |
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Verfasst am: 22.11.2010 13:11 |
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Sperrfristen bei neuen Bausparverträgen sind nur noch bei Abschlüssen vor dem 25. Lebensjahr relevant. |
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