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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Förderberechtigte Personen
 
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.08.2011 16:49
Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Ein Ehepaar bei dem die Ehefrau ganztägig als Bürokauffrau arbeitet und somit ein sozialversicherungspflichtiges Einkomen erhält und der Ehemann selbstständiger Architekt ist und in die Versorgungseinrichtung für Architekten einzahlt möchte sich über das Riestern informieren.

Meine Frage ist nun: Das die Ehefrau der Riester-Förderung unterliegt ist ja klar, aber ist der Ehemann auf Grund der Tatsache, dass er mit einer unmittelbaren Person verheiratet ist ohne Eigenbeitrag förderfähig; sprich kann er einen Zulagenvertrag abschließen?
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.08.2011 16:51
Ich glaube gehört zu haben, dass er jetzt seit kurzem oder in naher Zukunft auch einen Eigenbeitrag leisten muss. Bin mir da aber nicht ganz sicher.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.08.2011 17:28
Danke.. aber ich brauche eine sichere Antworte
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.08.2011 17:47
Diese können unter Umständen einen beitragsfreien abgeleiteten Riestervertrag führen:

die Ehepartner aller Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den unmittelbar zulageberechtigten Personen gehören (geregelt in § 79 Satz 2 EStG)
Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, falls sie einen passenden Vertrag haben und nicht dauernd vom Partner getrennt leben und uneingeschränkt steuerpflichtig sind.

Eine unmittelbare Zulageberechtigung hat gegenüber der mittelbaren Zulagenberechtigung stets Vorrang.

Es ist geplant, dass ab 2012 auch mittelbar Zulagenberechtigte den Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat) zahlen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.08.2011 18:11
+ Für mittelbare Zulagenberechtigte fällt die Anrechung der Beiträge + Zulagen für den Sonderausgabenabzug weg, wenn der Ehegatte schon seine 4% vom Brutto oder eben die 2100€ voll angesetzt hat.

Ist dies nicht der Fall, können die Beiträge des mittelbar Zulagenberechtigten als Sonderausgaben in der Steuererklärung des unmittelbar Zulagenberechtigten bis zu zum Höchstbetrag angesetzt werden.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.08.2011 18:13
könnt ihr mir nicht einfach die Frage beantworten?

Entweder:
Ja, er ist mittelbar zulagenberechtigt

oder

Nein, er kann eine Rürup Rente machen aber keinen Zulagenvertrag.

Danke
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.08.2011 23:31
Die Frage wurde doch beantwortet..mehrfach. Du musst einfach nur genau die Antworten lesen.

Ein selbstständiger Architekt zählt nicht zum förderberechtigten Kreis, da jedoch sein Ehepartner förderberechtigt ist, wird er mittelbar förderberechtigt und kann somit einen Riestervertrag abschließen.
Gleichzeitig darf er natürlich auch die Rürup machen.
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2011 08:12
@Technology: Scheint den Kopf ausgeschalten zu haben der Gute :-). Hab sogar noch seine Frage beantwortet, ob geplant ist, dass auch die mittelbar Förderberechtigten zuzahlen müssen. Danke fürs Übersetzen ins einfache Deutsch.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.08.2011 11:16 - Geaendert am: 26.08.2011 11:29
Allerdings können die Eigenbeiträge des mittelbar Förderberechtigten bei der Einkommensteuererklärung für die Günstigerprüfung nicht angesetzt werden.

Wer Zweifel hat, sollte im Einkommensteuergesetz nachsehen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.08.2011 13:52 - Geaendert am: 26.08.2011 13:55
Genau!
Einkommensteuergesetz
§ 79 Zulageberechtigte
§ 80 Anbieter
§ 81 Zentrale Stelle
§ 81a Zuständige Stelle
§ 82 Altersvorsorgebeiträge
§ 83 Altersvorsorgezulage
§ 84 Grundzulage
§ 85 Kinderzulage
§ 86 Mindesteigenbeitrag
§ 87 Zusammentreffen mehrerer Verträge
§ 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage
§ 89 Antrag
§ 90 Verfahren
§ 91 Datenerhebung und Datenabgleich
§ 92 Bescheinigung
§ 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
§ 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
§ 93 Schädliche Verwendung
§ 94 Verfahren bei schädlicher Verwendung
§ 95 Sonderfälle der Rückzahlung
§ 96 Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften
§ 97 Übertragbarkeit

Aufruf über:
http://dejure.org/gesetze/EStG/86.html
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.08.2011 14:18
Wieso wiederholt Weidener nochmals, was ich geschrieben habe? Ergibt das einen Sinn?
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.08.2011 18:26
@Technology
Ich bin gestern abend erst vom Urlaub zurückgekommen.
Ich habe leider deinen Text nicht gesehen.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2011 17:17
Lieber Technology, um es mal ganz direkt zu sagen: Viele lesen Deine Beiträge nicht, sondern geben lieber gleich eine eigene Antwort. Du kannst Dich ja mal fragen, warum das so ist.

Mein Antwortversuch wäre dieser: Es ist ungewöhnlich, dass Deine Beiträge zur Frage passen, inhaltlich korrekt und auch noch vollständig sind. Du kannst nach Deiner Vorgeschichte hier im Forum nicht erwarten, dass sich jeder die Mühe macht, so einen überraschenden Fall vorher zu prüfen. Durch eine anschließende Nachfrage in frechem Ton machst Du es nicht besser.

Da Du zudem sehr oft fragen musstest, warum Deine Beiträge nicht verstanden wurden und eine Klarstellung nötig war, solltest Du überlegen, ob es wirklich immer an den Fragenden liegt oder doch ggf. an Deinen Antworten.

Just my 2 Cents.

Gruß
Julien
ChAr
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.08.2011 15:41
oooops gedisst ...
:D
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2011 19:51
Julien, meine Antworten sind immer korrekt. Wenn du sie nicht verstehst, solltest du dich nochmal zu hause hinsetzen und ein paar Bücher zu diesen Themen lesen. Dann kannst du auch dein fehlendes Fachwissen ausgleichen.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.08.2011 00:40
Lieber Technology,

es ist jetzt viele Jahre her, dass ich meine Abschlussprüfung gemacht habe, aber weder die Berufspraxis noch meine berufsbegleitenden Studiengänge zum Fachhochschul-Diplom und anschließendem Master waren meinen Fachkenntnissen nach herrschender Meinung abträglich.

Ich schaue hier nur noch selten vorbei, aber in diesen wenigen Besuchen in diesem Jahr hast Du in Threads, an denen ich selbst teilgenommen habe, falsche Antworten zu den Themen Kündigungsfristen, Gewinnermittlung und Freistellungsaufträgen gegeben. Weitere Recherchen spare ich mir, wenn Du drauf bestehst suche ich die Links raus. Dazu kamen noch ein paar Ungenauigkeiten. Mal wurde aus einem Tilgungsanteil eine Monatsrate, mal ging die Antwort auch einfach nur an der Frage vorbei.

Das ist nicht schlimm, wir sind hier in einem Azubiforum und wir sind alle nur Menschen, Fehler kommen vor und werden jedem Azubi verziehen. Bei Dir ist es weniger die Häufung von falschen/ungenauen Aussagen, sondern das Selbstverständnis, mit der Du diese vorträgst und teilweise (unter Editierung Deiner alten Beiträge) als eigentlich richtig oder fehlinterpretiert darstellst. Auch damit kann man noch leben. Wenn Du dann aber hier so tust, als würden andere dumme Fragen stellen und Du Ihnen mit Deiner Weisheit helfen, dann ist das absolut nicht mehr in Ordnung.

Gruß
Julien
Stefanxx
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.09.2011 11:56
wie ist der "gefällt mir"-Button ? :-)
 

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