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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Spareinlagen
 
smilemouse2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.04.2013 14:10
Hallo,

kann jemand die Richtigkeit meiner Aufgaben überprüfen. Wird zwar nicht benotet aber ich möchte das trotzdem wissen. Wäre sehr nett. Danke im voraus ;)

1. Ihr Kunde Hans W. hat mit seinem Bruder Walter M. eine kleine Werkstatt, in der Antiquitäten restauriert werden. Sie haben eine Girokonto (Oder-Konto) eingerichtet. Da sich auf dem Konto bereits seit längerem ein Guthaben von 6.000,00 € angesammelt hat, wollen die Brüder ein Sparkonto auf beide Namen anlegen.

Was ist bei diesem Sparbuch hinsichtlich des Freistellungsauftrages zu beachten.

a) Der Freistellungsauftrag muss entweder von Hans W. alleine oder von Walter M. gestellt werden.
b) Der FA kann von beiden Kontoinhabern gemeinsam gestellt werden. Sofern jeder seinen Anteil von seinem persönlichen Freistellungsvolumen abzieht.
c) Die Brüder müssen anstatt des Fas eine NV-Bescheinigung beantragen, da sie nur ein geringes Einkommen aus der Werkstatt erzielen.
d) Es kann kein FA für das Konto erteilt werden. Es wird die Abgeltungssteuer, der Solidaritätsbeitrag und (bei Vorliegen eines schriftlicher Antrags) die Kirchensteuer erhoben.
e) Der FA für das gemeinsame Konto darf nur über den Werbungskostenpauschalbetrag von 102,00 € lauten, da der Sparer-Pauschbetrag nur Einzelpersonen zusteht.

Meine Antwort: d)


2. Ein Kunde eröffnet am 28. Januar ein Sparkonto mit vereinbarter Kündigungsfrist von 3 Monaten – mit einer Einlage (Wert: 28. Januar), über die am 16. Juli des gleichen Jahres (Wert: 16 Juli) durch Kontoauflösung verfügt wird. An der Kasse werden dem Kunden insgesamt 1.348,00 € ausbezahlt.
Wie hoch war die Spareinlage, wenn das Guthaben mit 2,0 % (Sonderzins) p.a. verzinst wurde?

1348 = Ko (1 + 0,02) ^ 168/360
1348 = Ko * 1,009284058
Ko = 1348 : 1,009284058 = 1.335,60 €


3. Ihr Kunde Christian M. hat am 1. Juni diese Jahres eine 3-jährige Spareinlage über 14.000,00 € mit einem festen Zinssatz von 2,2 % eröffnet. Er hat keinen Freistellungsauftrag gestellt. Ein Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer liegt nicht vor.
Wie hoch war die Zinsgutschrift netto am 30.12 dieses Jahres?

(14.000 * 2,2 *209) / 36.000 = 178,81 €

Brutto: 178,81 €
KESt. 43,83 € - (178,81 : 4,08) für Bayern
SoliZ 2,41 € - (43,83 * 5,5%)
Kirc.St. 3,51€ - (43,83 * 8 %)
Ergibt = 129,06 €

Sorry für die Überlänge der Aufgaben, gut dass die Lösungen kürzer sind ;)
Lg. Smilemouse
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2013 14:32 - Geaendert am: 04.04.2013 14:56
zu 2.
Wenn ein ausreichender FStA vorliegt:

Einzahlung =.................. 100 %
+ Zinsen = 2 • 168/36.000 = 0,0093333333 %
------------------------------------------------------------------
= Auszahlung 1.348,00 € = 100,93333333 %

Einzahlung = 1.335,54 €

Kontrollrechnung

Einmzahlung ............................1.335,54 €
+ Zinsen = 1.335,54 • 2• 168/36000 = 12,46 €
---------------------------------------------------------------
Guthaben ...................................1.348.00 €

zu 3.
Gemäß Bedingungen für den Sparverkehr wird Tag der Einzahlung verzinst.
Es liegt kein Antrag auf Abzug der Kirchensteuer vor.

Bruttozinsen = 14.000 € • 2,2 % • 210/360 = 179,67 €
./. KESt = 179,67 • 25 % = ...........................44,92 €
./. SoliZ = 44,92 € • 5,5 % = ...........................2,47 €
------------------------------------------------------------------------------
Gutschrift ……….....................................…132,28 €
smilemouse2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.04.2013 18:09
Hallo Herrmann,

das Thema scheint immer so einfach zu sein und trotzdem mache ich immer irgendetwas falsch. Also muß ich da weiter üben.

Ich hätte noch 3 Fragen:

1. Würdest du die Frage 1 auch so beantworten also mit Antwort d) ?

2. Warum ist das Ergebnis so unterschiedlich wenn ich die Formel Kn = Ko * q^n
Du hast die Methode (30/360) genommen und das Ergebnis stimmt genau.

3. Bei der Aufgabe 2 ist nicht erwähnt, ob der Kunde einen Freistellungsauftrag hat oder nicht. Soll ich doch die Abgeltungsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer abziehen oder das so lassen?

Es würde mir sehr helfen, wenn diese 3 Fragen geklärt werden könnten.

Vielen Dank im voraus

Lg. Smilemouse
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2013 19:30 - Geaendert am: 04.04.2013 19:31
zu 1. d) ist richtig
zu 2. Die Formel Formel Kn = Ko * q^n berechnet Zinseszinsen. Diese fallen hier aber nicht an.
Kirchensteuer wird nur einbehalten, wenn der Kunde den Auftrag dazu gegeben hat.
smilemouse2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.04.2013 13:26
Vielen Dank Herrmann ;)
 

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