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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Bausparverträge und Sperrfrist
 
smilemouse2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2014 13:29 - Geaendert am: 19.11.2014 13:30
Hallo,

ich verstehe die Antwort mit der Sperrfrist nicht. Ist es normalerweise nicht nur für die Wohnungsbausparprämie gedacht? Laut meiner Unterlagen haben Bausparverträge für VL eine Sperrfrist von 7 Jahren.

Frau Murmann (26 Jahre alt) möchte sich ein Auto kaufen. Die Kundin möchte nun von Ihnen wissen, ob sie das Guthaben aus ihren VL-Verträgen dafür verwenden kann.

Die Antwort sollte wie folgt lauten: Eine vorzeitige Verwendung des Guthabens aus den VL-Verträgen ist möglich, allerdings führt diese hier zum Verlust der Arbeitnehmersparzulagen, da beim Beteiligungssparen eine Sperrfrist von 6 Jahren besteht und diese noch nicht abgelaufen ist; bei Bausparverträgen, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen wurden besteht zwar keine Sperrfrist mehr, der Bausparvertrag muss aber zugeteilt sein, um das Bausparguthaben prämienunschädlich verwenden zu können.
Außerdem liegen in diesem Fall keine Voraussetzungen für eine prämienunschädliche Verwendung vor (z. Bsp. unverzügliche und unmittelbare Verwendung der Bausparsumme zum Wohnungsbau, Tod bzw. Erwerbsunfähigkeit des Bausparers bzw. seines Ehegatten, Alterskriterium bei Vertragsabschluss).

Danke im Voraus
Knopi88
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2014 15:02
Nein, alle VL Verträge haben eine Sperrfrist. Nur unterscheiden die sich ganz speziell.

Bei Fonds (Beteiligungssparen) beträgt die Sperrfrist offiziell 6 Jahre! und 1 Jahr soll es "ruhen". Kommt man auch auf 7, allerdings wer clever ist, schließt so einen Vertrag im Nov./Dez. ab, läuft 6 Jahre und dann 2-3 Monate kan ich schon komplett ans Geld, den der 01.01. ist dann das 7te Jahr. ;)

Beim BSV sind es definitiv 7 Jahre. Und da zählt das Datum des Abschlusses! Also 20.07.2007 abgeschlossen, verfügbar am 20.07.2014. Da funktioniert der TRick oben leider nicht. ;)

Und VL Verträge darf ich verfügen, muss aber damit leben, das ich alle staatlichen Förderungen unverzüglich zurückzahlen muss! Und das ganze nennt man dann prämienschädliche Verwendung.

Ich hoffe das hilft irgendwie? :)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2014 15:07 - Geaendert am: 17.02.2016 11:58
Wird ein Bausparvertrag vor Ablauf von 7 Jahren zugeteilt und wohnwirtschaftlich verwendet, verliert man die Arbeitsnehmersparzulage nicht.
smilemouse2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2014 14:15
Danke für Eure Hilfe.

Ich verstehe leider immer noch nicht warum die Lösung angibt, dass es für Veträge ab 01.01.2009 keine Sperrfrist nicht mehr gubt. Ich war der Meinung, dieses Datum betrifft nur die Wohnungsbausparprämie. Die VL-Verträge haben doch eine Sperrfrist von 7 Jahren.

Lg. smilemouse
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2014 15:53
Ab 01.01.2009 gibt es bei Bausparverträgen keine Sperrfrist mehr, wenn der Bausparer bei Abschluss älter als 25 Jahre war.
Bei Bausparverträgen dominiert das WoPG über VermBG.
smilemouse2
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.11.2014 14:34
Danke für Eure Antworten.

Lg. Smilemouse
JulianJa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.02.2016 11:52
Man kann sich auch hier immer ganz gut informieren:

http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohneigentum-finanzieren/bausparen/

Ich find das zumindest sehr übersichtlich:)
Appentss
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 26.10.2018 13:11
die Ersparnisse der Mitarbeiter verlieren.
 

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