Besteuerung von Lebensversicherungserträgen |
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Verfasst am: 15.10.2015 10:54 |
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Erträge von Lebensversicherungen können bei Auszahlung
- steuerfrei
- zur Hälfte steuerpflichtig
- voll steuerpflichtig
sein.
In welchen Fällen trifft dies jeweils zu? |
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Verfasst am: 16.10.2015 08:04 - Geaendert am: 27.10.2015 20:30 |
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- Steuerfrei sind die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde und die Laufzeit mind. 12 Jahre beträgt und der Rentenbeginn nach dem 60. Lebensjahr liegt.
- Beträgt die Laufzeit mindestens 12 Jahre und liegt die Fälligkeit erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres, bleiben 50 % der errechneten Erträge aus der Kapitallebensversicherung steuerfrei, wenn der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde.
- Wird die Mindestlaufzeit von 12 Jahren nicht eingehalten, sind alle Erträge steuerpflichtig. |
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Verfasst am: 17.02.2016 11:57 |
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Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall.
Todesfallansprüche sind steuerfrei. |
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Verfasst am: 19.02.2016 15:21 |
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Vielen Dank für die Antwort:) |
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Verfasst am: 26.10.2018 13:12 |
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wie kann man die Versicherung in Anspruch nehmen? :) |
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Verfasst am: 01.11.2018 17:50 |
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Die Lebensversicherung zählt im Todesfall an den Begünstigen. Läuft der Vertrag aus, zahlt die Versicherungsgesellschaft an den Versicherungsnehmer. |
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