Frist für Antragstellung WoP |
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Verfasst am: 18.09.2017 13:19 |
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Stimmt diese Aussage?
Der Zeitraum in dem man Wohnungsbauprämie beantragen kann, beträgt zwei Jahre rückwirkend. Das bedeutet, dass man sich auch für bis zu zwei bereits zurückliegende Sparjahre im Nachhinein noch die Bausparprämie sichern kann. |
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Verfasst am: 18.09.2017 13:28 - Geaendert am: 18.09.2017 13:48 |
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Im Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996) steht unter
§ 4 Prämienverfahren allgemein
Folgendes:
Die Prämie ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Sparjahr (Absatz 1) folgt, bei dem Unternehmen zu beantragen, an das die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet worden sind.
Nur die Fristen für die Arbeitnehmersparzulage wurden auf 4 Jahre verdoppelt. |
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Verfasst am: 20.09.2018 14:18 |
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