Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 32
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Berechnung von Vorschusszinsen???
 
kallepu
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 15:51
Hi, kann mir mal irgendjemand posten, wie man diese beknackten vorschusszinsen berechnet. im grill/percinski hab ichs nicht gefunden. besten dank schon mal im voraus.
f9
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 15:53
gibt ja 2 methoden. einmal die 90tage-mnethoe und die taggenaue... welche willst du denn erklärt haben???

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

lucia
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 15:58
Also, wenn der Betrag nicht gekündigt wurde, dann 1/4 vom Habenszinssatz für 3 Monate( je nach Kü.-frist)
Oder möchtest du wissen, wie diese Postenmethode funktioniert?
Gruß,
f9
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 16:00
vorher musst du bei der 90tage-methode aber auch noch die 2000€ versprochene leistung (mtl. freibetrag) abziehen. sonst stimmts...

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

f9
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 16:06
wobei die 2000 freibetrag auch nur bei spareinlagen mit gesetzl. kündigungsfrist (3-monate) gelten...

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 17:40 - Geaendert am: 12.10.2003 18:10
Die Kündigungsfrist ist schon lange nicht mehr im KWG geregelt. Damit gibt es auch keine gesetzliche Kündigungsfrist.

Beim Standardsparbuch betägt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Beispielrechnung:
Aufhebung 5000 € ohne Kündigung am 10.3.; KF 3 Monate, p = 0,5 %; VZ = 1/4; EDV- Methode (90-Tage-Methode)
5.000 Euro
2.000 Euro frei, da KF = 3 Monate
3.000 Euro

3.000 * 0,5 * 90
--------------------- = 0,94 Euro Vorschusszinsen
100 * 360 * 4
f9
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 18:07
gesetzl. kdg-frist und kwg hat mir jetzt keine ruhe gelassen. hast recht, hermann. ki´s dürfen aber spareinlagen nur als spareinlagen bilanzieren, wenn sie eine kdg-frist von mind. 3 monaten haben, oder? (BilanzG) und die 2000 € versprochene leistung gelten ja auch nur für spareinlagen mit 3-monatiger kdg-frist...

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

f9
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.10.2003 18:11
ups. nich BilanzG sondern rechnungslegungsverordnung für Ki´s (RechKredVO).....

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9

kallepu
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.10.2003 13:39
naja, das ist ja ganz gut. die aufgabe ist aber leider nicht so easy: kunde hebt am 11.5.01 ungekündigt 3300 DM ab. zinsen 1%p.a. die letzte verfügung war am 25.2.01. und am 5.6.01. hebt der kunde nochmal 1350 DM ab. und von dem spaß dann die vorschusszinsen ...
kann jemand damit was anfangen????

DAAAAAAAAAAAAAAAAAAAANKE für ne lösung bzw. ne erklärung

kalle
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.10.2003 15:40
Wie kann der Kunden noch DM abheben?
herr_frank
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.10.2003 17:10 - Geaendert am: 12.10.2003 17:18
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass das noch eine alte Aufgaben aus DM-Zeiten ist....

Vielleicht liegt der Fehler in der Tatsache, dass man Heute 2.000,- € vorschußzinsfrei abheben kann. Früher lag die Grenze m.W. nach bei 3.000,- DM. Vielleicht hast du das ja nicht berücksichtigt.

" die letzte verfügung war am 25.2.01. "
---> In welcher Höhe war diese Verfügung denn? Wie soll man Vorschußzinsen berechnen, wenn man nicht weiß, welcher Bertrag abgehoben wurde???
Außerdem müsste in der Aufgabe stehen, in welcher Höhe Zinsen zum Abschluß des letzten Jahres kapiltalisiert wurden, da über Zinsen des Vorjahres bis einschließlich dem 28. Feb. vorschußzinsfrei verfügt werden darf.

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.10.2003 18:14
Während seit der Einführung des Euros 2000 Euro pro Kalendermonat frei sind, waren es vorher 3.000 DM innerhalb 30 Zinstagen. Aber das ist Vergangenheit.

Lasst doch diese alten Aufgaben in Ruhe.
kallepu
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.10.2003 12:13
naja, wie hoch die verfügung am 25.2.01 war steht nicht in der aufgabe. aus diesem grund komm ich da auch nicht weiter. werd, wenn ich mein seminar hab, das ganze mal als frage formulieren. trotzdem danke für die antworten...

kalle :-)
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse