Thema Bausparen! |
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Verfasst am: 17.12.2003 17:57 |
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Hallo,
hätte ein paar Fragen bei denen ihr mir helfen müsstet!Wäre super von euch!
1. Frage: Unterscheiden sie die Begriffe Bausparguthaben, Bauspardarlehen und Bausparsumme am Beispiel folgenden Bausparvetrags: Vertragssumme: 60.000 Euro, Mindestsparsumme 40%
2. Frage: Nennen sie 3 Anlagemotive zum Abschluss eines Bausparvetrags und die Punkte, die jewils im Tarif besonders zu beachten sind.
3. Frage: Wenn Bausparveträge, für die staatliche Vergünstigungen in Anspruch genommen worden sind, vor Ablauf der Sperrfristen für andere als für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, liegt eine prämien-bzw.zulagenschädliche Verfügung vor.
Erläutern sie, welche Wirkung solche Verfügungen haben.
4.Frage: Geschäftspolitisch spielt für Geschäftsbanken mit Universalbankgeschäft das Zinsänderungsrisiko eine große Rolle.Begründen sie, warum dies bei Bausparern nicht der Fall ist.
Sorry, wegen der vielen Fragen. Aber ich will nur meine Ergebnisse kontrollieren.
Eine Frage hätte ich noch,
die is a bissel länger!
Walter Geld, Angestellter, verheiratet, 1 Kind im Alter von 7 Jahren, zahlte 2002 und im Laufe dieses Jahres insgesamt jeweils 4.440 Euro auf einen am 5.2.2002 abgeschlossenen Bausparvertrag(50/50) über 85.000 Euro ein. Seind Bruttojahreseinkommen liegt 2002 bei 48.000 Euro, im laufenden Jahr durch den Berufseinstieg seiner Frau bei 66.000Euro.Er nützte 2003 und 2003 jeweils den gültigen Höchstbetrag der Sparförderung aus.
a)Erklären sie dem Kunden, welche Vergünstigungen er in Anspruch nehmen kann, und berechnen Sie, soweit möglich, den Betrag
b)Berechnen sie überschlagmäßig, wann der Kunde sein Mindestguthaben für eine Zuteilung erreicht hat.(Rechenweg ist anzugeben)
Vielen Dank an alle, am besten wäre es wenn einer das noch bis heute abend schaffen würde. |
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Verfasst am: 17.12.2003 18:10 |
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Frage 1:
Mindestsparguthaben = 60.000 € * 40 % = 24.000 €
Bauspardarlehen = 60.000 € * 60 % = 36.000 €
Bausparsumme = 60.000 € * 100 % = 60.000 €
2. Frage:
- zurzeit relativ hohe Verzinsung
- Förderung durch Wohnungsbaupräme, wenn EK-Grenze nicht überschritten
- Förderung der VL durch AN-Sparzulage
- bei Erreichung der geforderten Bewertungszahl Anspruch auf ein Darlehen ohne Zinsänderungsrisiko und Beleihungssatz bis 80 %
3. Frage:
Die bereits beschiedenen Wohungsbauprämie wird nicht ausbezahlt. Außerdem gibt es kein Darlehen.
4.Frage:
Sobald der Tarif gewählt wurde, stehen die Darlehenszinsen für die ganze Laufzeit fest. |
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Verfasst am: 17.12.2003 18:20 |
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vielen Dank herrmann!
Bei Frage 1 war aber die Definition gemeint!trotzdem vielen vielen dank!wär super wenn su das noch kurz schreiben könntest! |
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Verfasst am: 17.12.2003 18:33 |
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Das Bauspardarlehen ist ein Darlehen, das dem Bausparer als Gegenleistung für die von ihm geleisteten Bauspareinlagen von der Bausparkasse zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gewährt wird. Es wird i. d. R. zweitrangig durch Eintragung einer Grundschuld abgesichert. Voraussetzung für den Erhalt des B. ist die Zuteilung. Das B. wird i. d. R. in gleichbleibenden Raten getilgt. Dem in der Rate enthaltenen Zinsanteil liegt je nach Tarif ein Zinssatz von jährlich 4 % bis 6 % zugrunde, der während der gesamten Tilgungsdauer konstant bleibt. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Die Bausparsumme ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Die Bausparsumme umfasst das anzusparende Bausparguthaben und das Bauspardarlehen. sie ist Bezugsgröße für bestimmte Leistungen des Bausparers (Abschlussgebühr, Spar- und Tilgungsbeiträge), für den Gegenstand der Leistung der Bausparkasse (das Bauspardarlehen) sowie für Regelungen des Bausparkassengesetzes und der Bausparkassenverordnung. |
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Verfasst am: 17.12.2003 18:36 - Geaendert am: 17.12.2003 18:37 |
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Sie schließen hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Haben Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und – nach positiver Bonitäts- und Beleihungsprüfung sowie Sicherstellung – das Bauspardarlehen aus.
Die Bausparkasse errechnet aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl,
die die Reihenfolge der Zuteilung bestimmt. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl
werden als erste zugeteilt. Das Bauspardarlehen kann dann für wohnungswirtschaftliche Zwecke wie z.B. den Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses, Modernisierungen oder Umschuldungen verwendet werden. |
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Verfasst am: 17.12.2003 18:42 |
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vielen dank herrmann!und wenn ich dich nochmal um Antwort auf die letzte Frage mit dem Herrn Geld bitten dürfte wär das ein Traum!
Danke! |
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Verfasst am: 17.12.2003 19:45 - Geaendert am: 17.12.2003 20:43 |
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Wenn das zu versteuernde Einkommen der Eheleute unter 51.200 € ist, bekommt das Ehepaar
1024 € * 10 % = 102,40 € WoP
Das Bruttoeinkommen kann höher sein. Es hängt von der Höhe der Werbungskosten und der Sonderausgaben sowie von der Höhe der außergewöhnlichen Belastungen ab.
Das Ehepaar spart mehr als der Regelsparbeitrag von 4 bis 5 %o. Deshalb wird der BSV voraussichtlich in etwa 8 Jahren zuteilungsreif sein. Dann wird die Mindestsparsumme von 50 % durch die regelmäßig hohen Sparleistungen und Zinseszinsen erreicht sein. |
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Verfasst am: 17.12.2003 20:05 |
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Vorteile eines Bausparvertrags
• In einer Niedrigzinsphase ist die Verzinsung des Guthabens relativ hoch.
• Es besteht kein Zinsänderungsrisiko.
• Es gibt keinerlei Kursrisiko: Rückzahlung zu 100 %.
• Relativ niedrige Abschlusskosten, 1 % der Bausparsumme, die bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens (bei einem Neuab-schluss) rückerstattet werden.
• Sparer hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn das zu versteuernde Einkommen 25.600 / 51.200 Euro nicht überschrei-tet und die Sparrate mind. 50 € pro Jahr beträgt.
• Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn
- die vL der Arbeitgeber direkt an Bausparkasse überweist und
- das zu versteuernde Einkommen 17.900 / 35.800 € nicht über-steigt.
• Nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren nach Vertragsabschluss kann das Guthaben auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
• Bei Tod des Ehegatten, einjähriger Arbeitslosigkeit usw. ist Gut-haben ohne Verlust von WoP und ASZ verfügbar.
• Nach der Zuteilung erhält man für wohnwirtschaftliche Zwecke ein Darlehen
- mit festem Zinssatz für die gesamten Laufzeit
- das mit 6 ‰ der Bausparsumme monatlich zurückgezahlt wird
- wobei Sondertilgungen in jeder Höhe möglich sind.
• In einer Hochzinsphase sind die Darlehenszinsen relativ niedrig.
• Das Darlehen braucht nur nachrangig durch Grundschulden ab-gesichert werden.
• Bauspardarlehen bis zu 10.000 € wird bei guter Bonität als Blankodarlehen gewährt.
• Bauspardarlehen bis 15.000 € oder Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite bis zu 10.000 € gibt es ohne Grundschuld, wenn sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bausparkasse verpflichtet, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfand-objekt in Frage kommenden Grundstücks zu verhindern (Verpflichtungserklärung). |
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Verfasst am: 18.12.2003 08:48 |
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Der Herrmann ist halt einfach unschlagbar...
echt Klasse!_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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