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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Riester...
 
Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 16:04
Hey, kann mir jemand zufällig sagen, wo ich eine komprimierte zusammenfassung über die Riesterförderung bekomme?

Einfach vom Prinzip her!

Danke schonmal, Christoph
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2004 16:12
www.google.de


*fg*

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 16:43
Jo, hab auch schon darüber was gefunden, aber:

DANKE FÜR DIE HILFE!!!


*ggg*
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.02.2004 16:44 - Geaendert am: 10.11.2004 14:02
oder "Forum durchsuchen" ...

Kurzfassung: „Riester-Rente" nach Altersvermögensgesetz (AVmG)
Man bekommt die Riester-Förderung (Altersvorsorgezulage), wenn
- man 2 % des Bruttolohns (max. 1050 €)
- in einen Banksparplan, besonderen Investment-Sparvertrag, Rentenversicherung oder über betriebliche Altersversorgungsverträge
- mindestes allerdings den Sockelbetrag von 45 € für Alleinstehende spart.

Die Grundzulage beträgt 76 Euro und die Kinderzulage 92 Euro pro Kind. Das Finanzamt führt selbsständig die Günstigerprüfung durch. d. h. es prüft ob der Sonderausgabenabzug höher als die Zulage ist, Ist dies der Fall, bekommt der Steuerpflichtige diesen Mehrbetrag durch seine Steuererklärung zurück.

Ehegatten ohne eigenes Einkommen können so genannte „Nullverträge“ abschließen. Obwohl sie nichts einzahlen müssen, bekommen sie die Grundzulage und die Kinderzulage, falls Kindergeld bezogen wird.

Die Altersvorsorgezulage muss beim beantragt werden.

Private Altersvorsorgeverträge werden nur gefördert, wenn sie den Kriterien zur Zertifizierung entsprechen. Die wichtigsten Richtlinien sind hierbei:
• In der Ansparphase müssen regelmäßig eigene Altersvorsorgebeiträge geleistet werden.
• Die Auszahlung des Kapitals beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr.
• Das angesparte Kapital entspricht mindestens den geleisteten Beiträgen.
• Die Auszahlung erfolgt lebenslang in monatlich gleichen oder ansteigenden Raten.
• Das Vorsorgeguthaben muss unpfändbar sein.
• Die Anbieter von Altersvorsorgeverträgen müssen vor Vertragsabschluss schriftlich informieren
- über die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten,
- über die Kosten der Vermögensverwaltung,
- über die Kosten bei Wechsel zu einem anderen Produkt sowie über
- über die Beitragsverwendung, Kapitalbildung, Kosten und Erträge

Schädliche Verwendungen:
• Vertrag wird gekündigt und das Vermögen wird ausbezahlt.
• Vermögen wird in einem Betrag ausbezahlt.
• Das Vermögen wird auf die Kinder übertragen.
• Der Sparer verlegt seinen ständigen Wohnungssitz in das Ausland.

Die Folgen einer schädlichen Verwendung:
• Die Zulagen sowie die ggf. gewährten zusätzlichen Steuererleichterungen durch den Sonderausgabenabzug werden vom Anbieter einbehalten und an den Staat zurückgezahlt.
• Darüber hinaus sind die im ausgezahlten Kapital enthaltenen Erträge zu versteuern.

Weitere Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=9&artikelid=319

http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage15593/Checkliste.pdf

http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl?sprache=0&verz=08_$Z$ertifizierungsstelle*01_Fxfcr_$V$erbraucher&nofr=1&site=0&filter=&ntick=0
Cobabanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.02.2004 17:16
Danke dir!

lg Christoph
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2004 13:42
Beispiel: Ledige Angestellte ohne Kind

Beitragspflichtige Einnahmen in 2003 23.600 €
davon 2% (höchstens 1.050 €)= 472 €
abzüglich Grundzulage - 76 €
Mindesteigenbeitrag für volle Zulage: 396 €

Annahme: Grenzsteuersatz 30 %
Sonderausgabenabzug 472 €

Günstigerprüfung: 472 € • 30 % =142 €
abzüglich Zulageanspruch 76 €
zusätzliche Steuerermäßigung insgesamt 66 €
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2007 10:02 - Geaendert am: 14.02.2007 10:38
1. Gibt es Nullverträge noch?
2. Kann die Riester-Rente auch ins Ausland gezahlt werden?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2007 14:27 - Geaendert am: 17.02.2007 16:33
zu 1.
Ja, während der dreijährigen Kindererziehungszeit erwirbt sie automatisch eigene Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist unmittelbar zulagenberechtigt.
In diesem Fall muss die Frau den Sockelbeitrag von 60 € bezahlen, weil sie auch zulagenberechtigt ist. Somit hat diese erziehende Mutter keinen Nullvertrag.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2007 14:48 - Geaendert am: 14.02.2007 14:50
zu 2.

Wird die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht beendet, beispielsweise durch Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder ge-wöhnlichen Aufenthaltes, treten die Rechtsfolgen der schädlichen Verwendung ein. Mit dem endgültigen Wechsel in das Ausland endet die Förderung nach dem AVmG. Bereits gewährte Fördermittel (also Zulage und gegebenenfalls die steuerlichen Vorteile aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug) werden zurückgefordert. Die Rückzahlung kann aber auf Antrag bis zur Auszahlung der Versorgungsleistungen gestundet werden.


Umzug ins Ausland – was dann?
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland während der Ansparphase muss der Anleger nicht sofort die gewährte steuerliche Förderung zurückzahlen, wenn er einen entsprechenden Antrag stellt. Erst mit Beginn der Auszahlungsphase, also ab Erhalt der Leistungen, sind 15 % des monatlichen Versorgungsbetrags zur Tilgung des gestundeten Betrags zurückzuzahlen. Der Anleger erhält 85 % seiner monatlichen Leistungen ausgezahlt. Verlegt der Anleger während der Ansparphase seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland, so bleibt ihm seine komplette Förderung erhalten. Die Festsetzung des Rückforderungsbetrags wird aufgehoben. Verlegt der Anleger während der Auszahlungsphase seinen Wohn-sitz wieder nach Deutschland, so verbleibt ihm die noch nicht zurückgezahlte Förderung.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/071__7,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Alpha
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.02.2007 22:57
Also so ganz ist das nicht richtig. Der Mindesteitrag vom Bruttolohn liegt für 2006/2007 bei 3%. Ab 2008 werden 4% vom Bruttolohn verlangt um die Staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen zu können.
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.02.2007 23:36
@ alpha: richtig, und der Grundbetrag beträgt 60 €, nicht 45 €, wie weiter oben angegeben.

Null-, bzw. reiner Zulagenvertrag:
Gibt es, hierzu muss ein Ehepartner nicht förderberechtigt sein (Hausfrau, Selbstständiger), der förderberechtigte Partner muss einen Riestervertrag haben und auch die auf sein gehalt abgestimmte Eigenleistung erbringen und die Ehepartner müssen gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt sein.
Dann kann der nicht förderberechtigte Partner einen Riestervertrag abschließen. Hier geht dann nur die staatl. Zulage drauf ein.

Vorteil: die damit erreiichende Rente ist meistens unter der Grenze von 24,xx €, womit der Sparer die Möglichkeit hat, sich den Gesamtbetrag bei erreichen der Zuteilung auszahlen zu lassen.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.02.2007 08:50
Schaut doch lieber erstmal von wann der obige Beitrag ist. Der ist asbach... wurd jetzt nur nochmal hervorgekramt. Die Werte waren für diese Zeit richtig.
Cheyenne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.01.2013 11:37
Staatliche Förderung- Riester


Grundzulage: 154 EUR
Kinder vor 2008 geboren: 185 EUR
Kinder nach 2008 geboren: 300 EUR
Einmalzulage bis 25 Jahre: 200 EUR


Staatliche Förderung Arbeitnehmer Sparzulage

Bausparen:
• Alleinstehende 470€ davon 9% /Einkommensgrenze 17.900€ = 43€
• Verheiratete 940€ davon 9% / Einkommensgrenze 20.000€ = 86€


Fondssparen:
• Alleinstehende 400 EUR davon 20% / Einkommensgrenze 35.800€ = 80€
• Verheiratete 800 EUR davon 20%/ Einkommensgrenze 40.000€ = 160€


Staatliche Förderung Wohnungsbauprämie

• Alleinstehende 512€ davon 8,8%/ Einkommensgrenze 25.600€ = 45€
• Verheiratete 1.024€ davon 8,8%/ Einkommensgrenze 51.200€ = 90€

Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2013 14:06
-----
Bausparen:
• Verheiratete 940€ davon 9% / Einkommensgrenze 20.000€ = 86€


Fondssparen:
• Alleinstehende 400 EUR davon 20% / Einkommensgrenze 35.800€ = 80€
------

Das ist auch nicht so ganz richtig:

Richtig ist :

Bausparen:

• Verheiratete 940€ davon 9% / Einkommensgrenze 35.800€ = 86€

Fondssparen:
• Alleinstehende 400 EUR davon 20% / Einkommensgrenze 20.000€ = 80€

Am Besten merkt man sich aber nur die Singletarife und das man bei Eheleute einfach x2 rechnet!!!
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2013 15:58
Arbeitnehmer- Sparzulage für Verheiratete, wenn beide berufstätig sind:
940 € * 9% = 84,60 € -> 85 €
Einkommensgrenze 35.800€
 

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