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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

BAV
 
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2004 10:08
Hallo,

hat irgendjemand gute links oder infos wo ich gute allgemeine infos bekomme über bav? muss freiteag einen vortrag darüber halten.

vielen dank im vorraus
RonjaMG
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.07.2004 10:55
Ich hab dir mal ein bisschen was kopiert, hoffe du kannst was davon gebrauchen!


Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wurde bereits Mitte des 19. Jahrhunderts von Firmen wie Krupp, Siemens, BASF oder Hoechst eingeführt. Die betriebliche Altersvorsorge sollte in erster Linie verhindern, dass die aus Altersgründen ausgeschiedenen Mitarbeiter der sozialen Wohlfahrt zur Last fallen.

Eine einschneidende Wende in der Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge brachte die Rentenreform 1957, die die Sicherung des Lebensstandards zum Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung machte. Im Jahre 1974 wurde die betriebliche Altersvorsorge umfassend steuer- und arbeitsrechtlich reformiert. Dieses Regelwerk bildet bis in die Gegenwart die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge und den Eckpfeiler für die zweite Säule unserer Alterssicherung.

Mit der umfassenden Rentenreform in 2001 und der damit verbundenen Senkung des allgemeinen Rentenniveaus wird die betriebliche Altersvorsorge wieder deutlich an Bedeutung gewinnen. Im Altersvermögensgesetz wurden deshalb umfangreiche Regelungen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Zu nennen ist hier insbesondere der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine betriebliche Altersvorsorgung. Der Gesetzgeber bietet eine Auswahl von fünf unterschiedlichen Durchführungswegen (Gestaltungsmöglichen) an.

Die Direktversicherung ist die bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ermöglicht, aus dem Bruttoeinkommen eine lukrative Altersvorsorge aufzubauen. Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber “direkt” eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab und überweist regelmäßig die Beiträge. Im Alter erhält der Mitarbeiter eine lebenslange Rente oder einen Kapitalbetrag ausgezahlt. Entweder zahlt der Arbeitgeber die Beiträge plus Steuer zusätzlich zum Gehalt oder im Falle der Gehaltsumwandlung werden die Beträge vom unversteuerten Bruttogehalt abgeführt.

Wie hoch sind die Renditechancen?
Die Renditechancen erhöhen sich hier im Vergleich zu den “privat” abgeschlossenen Versicherungen um die Steuervorteile, die wiederum einkommensabhängig sind. Außerdem profitiert der Arbeitnehmer in der Regel bei einem betrieblichen Rahmenvertrag von günstigen Konditionen, die durch die Vertragsgröße dargestellt werden können.

Wie wird besteuert?
Anlagemöglichkeit 1: pauschale Versteuerung nach § 40 b EStG
Der “Clou” der betrieblichen Altersvorsorge liegt in der steuerlichen Behandlung: die Einzahlungen von jährlich bis zu 1.752 EUR werden nicht mit dem persönlichen Steuersatz, sondern nur pauschal mit 21 Prozent (incl. Solidaritätszuschlag) besteuert. Stammt das Geld aus Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind die Beträge bis zum 31.12.2008 auch sozialabgabenfrei. Der Steuervorteil wird umso größer, je weiter der persönliche Steuersatz über dem Eingangssteuersatz von derzeit 23,9 Prozent liegt.

Die Leistungen aus einer Kapitaldirektversicherung sind inklusive Überschussanteil und Gewinn steuerfrei, wenn die Laufzeit bis zur Auszahlung mindestens zwölf Jahre betragen hat. Renten werden regelmäßig mit dem Ertragsanteil besteuert.

Anlagemöglichkeit 2: Förderung nach § 10 a EStG (Riester-Rente)
Eine Anlage in "Riester-geförderte" Versicherungen ist ebenfalls möglich, wobei die geleisteten Einzahlungen auf die private "Riester"-Verträge angerechnet werden. Die Besteuerung erfolgt wie bei der privaten Anlage nachgelagert. Außerdem besteht im Gegensatz zur Pauschalversteuerung bei Fälligkeit nur die Möglichkeit einer Rentenzahlung. Aufgrund der Förderstufen ist diese Anlage zunächst uninterssant.

Pensionskassen sind mit Direktversicherungen zu vergleichen. Der Arbeitgeber beteiligt sich hier an einer rechtlich selbständigen Pensionskasse, die später die Betriebsrenten zahlen wird. Meist ist es ein Lebensversicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der die Beiträge anlegt. Diese von einem oder mehreren Arbeitgebern getragenen Kassen verzichten meist auf Gewinne und können somit günstiger als entsprechende Versicherer sein. Sie unterliegen wie eine Versicherung der Kontrolle des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen.

Wechselt der Arbeitnehmer die Stelle, kann er freiwillig weiter Mitglied sein und Beiträge bezahlen.

Ansonsten gelten bisher die Kriterien wie bei der Direktversicherung. Die Rentenreform hat allerdings die Möglichkeiten bei der Besteuerung der Beiträge erweitert. Statt der 20 prozentigen Pauschalbesteuerung kann der Arbeitnehmer ab 2002 auch die Riester-Zulage respektive dem Sonderausgabenabzug oder die Beitragszahlung aus unversteuertem Einkommen wählen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2004 14:34 - Geaendert am: 21.07.2004 14:36
http://www.lva.de/internet/lva/lva00port.nsf/0/6435DCAD56CCE2EAC1256C6E004E79C0?OpenDocument
http://www.gdv.de/presseservice/19584.htm
http://www.sozialgesetzbuch.de/rententips/betrieb/index.php
 

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