Pensionskasse versus Direktversicherung in BAV |
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Verfasst am: 20.10.2002 19:20 - Geaendert am: 20.10.2002 19:27 |
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Welche Form der betriebliche Altersversorgung ist hinsichtlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge günstiger? |
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Verfasst am: 21.10.2002 09:51 |
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Die Versicherungsleistungen bleiben bei der Direktversicherung bei Einmalzahlung steuerfrei. Werden die Leistungen verrentet, muss der Ertragsanteil (ca. 25 %) versteuert werden.
Ab 2002 können Beiträge zur Direktversicherung im Rahmen der Riester-Rente alternativ durch staatliche Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug gefördert werden. Sie sind dann bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 54.000 Euro (neue Bundesländer 45.000 Euro) pro Jahr steuerfrei. In diesem Fall sind dann allerdings die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig.
Bei der Pensionskasse erfolgt die nachgelagerte Besteuerung. D. h. die Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung sind steuerfrei, die Rentenzahlungen steuerpflichtig. |
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Verfasst am: 21.10.2002 20:10 |
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Entgeltumwandlung bei Direktversicherung
Es können steuerfrei nur einmalige Zahlungen bis 1.752 Euro pro Jahr, wie z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld umgewandelt werden.
Eine einmalige Kapitalauszahlung ist steuerfrei.
Bei Rentenzahlungen ist nur der Ertragsanteil zu versteuern.
Entgeltumwandlung bei Pensionskasse
Es können steuerfrei laufende Zahlungen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2002: 2.160 Euro) umgewandelt werden.
Die Rente ist voll zu besteuern (nachgelagerte Versteuerung). |
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