Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 107
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Bausparen und WoPG - Unterschied?
 
Chloe
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2005 22:27
Hallo ihr!

Ich würde mal wissen, worin der Unterschied besteht zwischen Bausparen und Wohnungsbauprämiengesetz?-hängt das nicht eigentlich zusammen?


Wieso wird Bausparen mit 400€ gefördert und WoPG mit 512€ ????
- Wäre wirklich sehr nett, wenn mir einer kurz die Unterschiede erläutern würde :)

Vielen Dank!
Chloe mit den drei ? ? ?
eagle
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 08:44
Du darfst Bausparen mit WoPG nicht auf eine Stufe setzen.
Beim Bausparen musst du zwischen Arbeitnehmersparzulage und Wop unterscheiden.

Bei der AN-Zulage (VL) bekommt man auf die eingezahlten Beträge ( max 470,00 Euro) 9% Förderung vom Staat.

Bei der Wop bekommt man auf die eingezahlten Beträge
( max. 512,00 Euro) 8,8% Förderung vom Staat.
absinth0509
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 09:27 - Geaendert am: 24.03.2005 09:30
Richtig, jedoch nur, wenn man unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt!

zu versteuerndes Einkomen im Jahr der Sparleistun

AN-Sparzulage: ledige 17.900
verheiratete 35.800

WoB: ledige 25.600,-
verheiratete 51.200,-

Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 10:55
Um Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss der Bausparer eigene Sparleistungen üpberweisen.

Um Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, muss der Arbeitgeber die vL überweisen.
eagle
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 11:00
Die AN-Sparzulage beantragt man beim Finanzamt über die Steuererklärung.
Den Wop-Antrag reicht man bei der Bank/Bausparkasse ein.
Chloe
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 16:14
Nach dem VermBG wird also Bausparen auf MAX. 470 Euro gefördert und bei dem Bausparen nach dem WoPG?????

Muss ich um Förderung nach dem WoPG genau 512 Euro Eigenleistung einzahlen?-oder werden z.B.: auch nur 400euro gefördert, wenn ich nur soviel einzahle statt 512 euro?

Danke für eure Hilfe!
Chloe
eagle
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 16:24
Es werden max. 512 Euro gefördert bei WoP.
Wenn du jetzt 400 Euro einzahlst, werden nur die 400 Euro mit 8,8% vom Staat gefördert.
T-Master
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 16:50
Mit VL weisst du aber Bescheid? Also das die VL direkt vom Arbeitgeber kommen muss um welche zu sein und so.

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.03.2005 17:12
Gefördert werden
- eigene Überweisungen
- Zinsgutschriften
- vL, wenn keine AN- Sparzulage mehr gewährt wird
- Bezahlung der Abschlussgebühren
in Höhe von max. 512 Euro pro Person ab 16. Lebensjahr
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse