Bausparen und WoPG - Unterschied? |
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Verfasst am: 23.03.2005 22:27 |
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Hallo ihr!
Ich würde mal wissen, worin der Unterschied besteht zwischen Bausparen und Wohnungsbauprämiengesetz?-hängt das nicht eigentlich zusammen?
Wieso wird Bausparen mit 400€ gefördert und WoPG mit 512€ ????
- Wäre wirklich sehr nett, wenn mir einer kurz die Unterschiede erläutern würde :)
Vielen Dank!
Chloe mit den drei ? ? ? |
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Verfasst am: 24.03.2005 08:44 |
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Du darfst Bausparen mit WoPG nicht auf eine Stufe setzen.
Beim Bausparen musst du zwischen Arbeitnehmersparzulage und Wop unterscheiden.
Bei der AN-Zulage (VL) bekommt man auf die eingezahlten Beträge ( max 470,00 Euro) 9% Förderung vom Staat.
Bei der Wop bekommt man auf die eingezahlten Beträge
( max. 512,00 Euro) 8,8% Förderung vom Staat. |
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Verfasst am: 24.03.2005 09:27 - Geaendert am: 24.03.2005 09:30 |
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Richtig, jedoch nur, wenn man unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt!
zu versteuerndes Einkomen im Jahr der Sparleistun
AN-Sparzulage: ledige 17.900
verheiratete 35.800
WoB: ledige 25.600,-
verheiratete 51.200,-Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt! |
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Verfasst am: 24.03.2005 10:55 |
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Um Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss der Bausparer eigene Sparleistungen üpberweisen.
Um Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, muss der Arbeitgeber die vL überweisen. |
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Verfasst am: 24.03.2005 11:00 |
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Die AN-Sparzulage beantragt man beim Finanzamt über die Steuererklärung.
Den Wop-Antrag reicht man bei der Bank/Bausparkasse ein. |
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Verfasst am: 24.03.2005 16:14 |
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Nach dem VermBG wird also Bausparen auf MAX. 470 Euro gefördert und bei dem Bausparen nach dem WoPG?????
Muss ich um Förderung nach dem WoPG genau 512 Euro Eigenleistung einzahlen?-oder werden z.B.: auch nur 400euro gefördert, wenn ich nur soviel einzahle statt 512 euro?
Danke für eure Hilfe!
Chloe |
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Verfasst am: 24.03.2005 16:24 |
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Es werden max. 512 Euro gefördert bei WoP.
Wenn du jetzt 400 Euro einzahlst, werden nur die 400 Euro mit 8,8% vom Staat gefördert. |
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Verfasst am: 24.03.2005 16:50 |
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Mit VL weisst du aber Bescheid? Also das die VL direkt vom Arbeitgeber kommen muss um welche zu sein und so. __________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben! |
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Verfasst am: 24.03.2005 17:12 |
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Gefördert werden
- eigene Überweisungen
- Zinsgutschriften
- vL, wenn keine AN- Sparzulage mehr gewährt wird
- Bezahlung der Abschlussgebühren
in Höhe von max. 512 Euro pro Person ab 16. Lebensjahr |
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