Steuerl. Besonderheiten beim Bausparen |
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Verfasst am: 10.04.2005 15:26 |
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Hallo,
wie wäre es denn, wenn ein verheirtater junger Mann z.B einen BSV abschließt wo nur er Geld einzahlen möchte um die Wohnungsbauprämie zu bekommen.
Nun ist der Herr steuerlich zusammen veranlagt, kann er auch jetzt 1024EUro einzahlen und darauf die Prämie bekommen, ohne das die Ehefrau das erfährt? oder muss diese, wenn er den Förderbetrag auf 1024Euro bekommen will die 2te Antragstellerin sein? Wer kann mir das kurz erkl#ren und wie verhält es sich mit den VL-Leistungen und die Förderung auf diese (Arbeitnehmersparzulage) ?
danke!!!!!!
mfg
ice |
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Verfasst am: 10.04.2005 15:36 |
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Zusammenveranlagte Eheleute müssen die Anträge gemeinsam unterschreiben. |
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Verfasst am: 10.04.2005 20:27 |
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Wenn die Zusammenveranlagung nach §24 EStG beantragt wurde ist die Unterschrift beider notwendig. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist der Status -Nicht dauernd getrennt lebend-. Desweiteren muss der Wohnsitz/der gewöhnliche Aufenthaltsort im Inland liegen.
Auch ist ein Freistellungsauftrag bei zusammenveranlagten Ehegatten immer von beiden zu unterzeichnen.
Bzgl. WoP: Jeder Ehegatte hat einen Anspruch - daher doppelte Unterschrift.
Schönen Gruß |
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