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Verfasst am: 27.10.2002 16:26 |
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Der Gläubigerschutz erfolgt bei Sparkassen und Kreditgenossenschaften durch Institutssicherung, d. h. gerät eine Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank in Zahlungsschwierigkeiten, dann springen die anderen Institute dieser Gruppe über die Verbandssicherungssysteme ein. Damit sind sowohl Spareinlagen als auch Inhaber-Schuldverschreibung gesichert.
Gerät eine Privatbank, die zum Bundesverband deutscher Banken gehört, in Zahlungsschwierigkeiten, dann sind Einlagen bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank gesichert.
IHS sind durch den Einlagensicherungsfonds nicht gesichert.
Weitere Informationen unter: http://www.bdb.de/download/broschueren/Statut.pdf
Gerät die Postbank in Zahlungsschwierigkeiten, dann greifen die Einlagensicherungseinrichtungen des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Sie schützen Guthaben von Kunden bei den angeschlossenen Kreditinstituten unbegrenzt zu 100%. Dieser Schutz umfasst Einlagen von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Die Mittel für den Schutz der Kundeneinlagen werden von den angeschlossenen Banken aufgebracht.
IHS sind nicht gesichert. |
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