Private Rentenversicherung Teil I |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:15 - Geaendert am: 28.04.2005 16:18 |
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Ein Kunde schließt eine Rentenversicherung ab.
Bevor er in Rente geht, stirbt der Kunde.
Erhalten die Hinterbliebenen Geld aus der Rentenversicherung? |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:20 |
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in der regel erstattet der Versicherer die angesparten Beträge |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:21 |
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Ja. Zumindest ist dies bei meiner RV so dank Beitragsrückgewähr im Todesfall. |
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Verfasst am: 28.04.2005 18:23 |
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Stirbt die Kundin vorzeitig, erwerben die Erben die Ansprüche aus der Verrentung. Die Produkten der Deutschen Herold geben z.B. eine Rentengarantie ab. |
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Verfasst am: 28.04.2005 19:00 - Geaendert am: 28.04.2005 19:24 |
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Für den Fall, dass der Versicherte das Rentenbeginnalter (z. B. 65. Lebensjahr) nicht erlebt,
kann eine sogenannte Beitragsrückgewähr in den Vertrag eingeschlossen werden, sodass die eingezahlten Beiträge nicht verloren gehen, sondern an die Erben unverzinst ausgezahlt werden.
Die Rentengarantiezeit stellt eine sogenannte Mindestlaufzeit für die Rentenzahlung dar.
Falls der Rentenbezieher während der Garantiezeit versterben sollten, bekommen seine Erben für die restliche Dauer der Garantiezeit die vereinbarte Rente in unveränderter Höhe weiterbezahlt. |
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