Was ist an diesem Satz falsch? |
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Verfasst am: 19.10.2005 21:39 |
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Was ist an diesem Satz falsch?
AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner in schriftlicher Form die AGB anerkennt.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
I`m Chevy Chase, and you are not! |
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Verfasst am: 19.10.2005 22:17 |
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Sie müssen nicht schriftlich anerkannt werden...
der Hinweis darauf + z.B ein Aushang der AGB reicht aus. |
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Verfasst am: 19.10.2005 22:22 - Geaendert am: 20.10.2005 10:07 |
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Die Antwort gibt § 305 II BGB (früher § 2 AGB-Gesetz):
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluß
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. |
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Verfasst am: 19.10.2005 23:36 |
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Richtig, nur dass es das AGB-Gesetz nicht mehr gibt.
Die entsprechende Regelung findet sich heute in § 305 II BGB.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 20.10.2005 08:21 |
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eigentlich erkennt er die sowieso an da in jedem (zumindest mir bekannten) Kontovertrag darauf hingewiesen wird das die AGB Bestandteil dieses Vertrages sind und somit erkennt er die mit der unterschrift auf dem Kontoeröffnungsantrag sowieso an. |
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Verfasst am: 20.10.2005 09:49 - Geaendert am: 20.10.2005 10:08 |
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Danke @ Julien
Ich habe tatsächlich übersehen, dass das Gesetz durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz aufgehoben ist. Die entsprechenden Bestimmungen sind jetzt im BGB und im Unterlassungsklagengesetz zu finden.
Der Text ist gleich geblieben.
Ich habe bereits meinen Text geändert. |
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