Unter einer "Operation Blanche" versteht man den Bezug junger Aktien ohne eigenen Kapitaleinsatz. Der Aktionär verkauft bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung exakt soviele Bezugsrechte, daß er mit dem Erlös die verbleibenden Bezugsrechte nutzen und den Emissionspreis für die neuen Aktien bezahlen kann. Nach der Operation Blanche bleibt die absolute Höhe der Kapitalanlage des Aktionärs in Aktien der betreffenden AG unverändert, es verringert sich jedoch der relative Anteil am Grundkapital.
Auch im Rahmen der Indexbereinigung wird diese Regel angewandt. Hier werden die aus einer Kapitalerhöhung zufließenden Erträge, in der den Ertrag bringenden Aktiengattung wieder angelegt.
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so isses und so bleibts
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