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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Sicherungsübereignung
 
bullish
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.11.2003 16:03
Hallo!

mal eine dumme Frage, wo ist die Sicherungsübereignung eigentlich geregelt? - Im BGB oder im KWG oder in keinem von beiden?
CouncilofEurope
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.11.2003 16:08
Die Sicherungsübereignung ist gesetzlich gar nicht geregelt! Is zwar nicht unwichtig für die Kreditpraxis, steht aber nirgends besonders niedergeschrieben.

Peace
bullish
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.11.2003 16:18
danke, hatte nämlich auch nix gefunden .....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2003 16:34 - Geaendert am: 12.11.2003 17:05
Im BGB ist die Übereignung von beweglichen Sachen geregelt.
Die Sicherungsübereignung wurde von Kaufleuten entwickelt und durch Gerichtsurteile bestätigt.

Weitere Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=953&forumid=16
 

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