Beispiele für außerordentliche Aufwendungen sind:
- Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen
- Integrationskosten
Als außerordentliche Erträge sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.