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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Dispokredit mit Sicherheiten
 
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.09.2005 13:40
Hi,

normalerweise fallen ja Kredit auf laufenden Konten - also Dipos - für Privatkonten unter die Vereinfachungsregelen des § 493 BGB, heißt man brauch keinen Kreditvertrag, sondern nur ein Zusageschreiben zu machen.

Wenn ich nun eine Sicherheit für den Dispo haben will, gelten dann weiterhin diese Ausnahme? Muss ich dann einen Kreditvertrag nach § 492 BGB machen oder reicht einfach nur eine entsprechen Sicherheitenzweckerklärung?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß

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Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen!

andy0601
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.09.2005 14:09
mich würde das mal interessieren, was das für ein dispo ist, wo du eine sicherheit brauchst??
Bei einer privatperson ist doch der gehaltseingang die sicherheit die die bank hat!
und bei geschäftskunden brauchst du beinem KK-Kredit sowieso einen kreditvertrag!
sharon
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.09.2005 13:24
Im Gesetz stehen folgende Voraussetzungen für Überziehungskredite:

§ 493 (1) Die Bestimmungen des § 492 gelten nicht für Verbraucherdarlehensverträge, bei denen ein Kreditinstitut einem Darlehensnehmer das Recht einräumt, sein laufendes Konto in bestimmter Höhe zu überziehen, wenn außer den Zinsen für das in Anspruch genommene Darlehen keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden und die Zinsen nicht in kürzeren Perioden als drei Monaten belastet werden.

Die Stellung von Sicherheiten ist dabei nicht erwähnt. Übrigens gibt es relativ oft Dispo mit Sicherheiten ohne dass es überhaupt außdrücklich beabsichtigt ist.

Stell dir mal eine Baufinanzierung vor::
Ausgangssituation sind z. B. TEUR 100 Darlehen und ein Girokonto mit TEUR 5 Dispo. Als Sicherheit dient eine Grundschuld über TEUR 100 mit weiter Zweckerklärung. Dann ist der Dispo zwar im Moment blanko, die Grundschuld haftet aber auch für ihn.

Wenn jetzt nach einigen Jahren von dem Darlehen nur noch TEUR 90 übrig sind und der Dispo besteht weiter, dann ist das Engagement vollständig durch die BuG besichert.

MfG Sharon
 

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