Hi,
normalerweise fallen ja Kredit auf laufenden Konten - also Dipos - für Privatkonten unter die Vereinfachungsregelen des § 493 BGB, heißt man brauch keinen Kreditvertrag, sondern nur ein Zusageschreiben zu machen.
Wenn ich nun eine Sicherheit für den Dispo haben will, gelten dann weiterhin diese Ausnahme? Muss ich dann einen Kreditvertrag nach § 492 BGB machen oder reicht einfach nur eine entsprechen Sicherheitenzweckerklärung?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß-------------------------------------------------
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