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Kündigung im Kreditgeschäft&Ertragswertermitlu
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HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2010 20:09
???

Ein Verbraucherdarlehensvertrag ohne eine Frist bei der Rückzahlung einzuhalten? hört sich fast wie ein Dispositionskredit an.

Also wenn wir vom normalen Ratenkredit (Konsumdarlehen) sprechen, dann kann der Kunde also jederzeit kündigen bzw. den Kredit zurückzahlen?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.11.2010 20:18
Ja. Der Kunde braucht keine Kündigungsfrist einzuhalten und kann bei plötzlichem Geldzufluss den Kredit aufeinmal tilgen.

Natürlich kommt dann ein Vorfälligkeitsentgelt zum tragen, welches dem Kunden belastet wird.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2010 20:21
Danke!
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2010 20:24
Ich hab immer noch keinen Überblick jetzt über die Kündigungsfristen sowohl bei Verbraucherdarlehen wie auch bei Realkrediten :-(.
Verwirrt :(
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2010 20:27
ich fand die Antwort von Herrn Herrmann auch sehr ungeschickt.

guck Dir meinen Beitrag an, wo ich die alle aufgelistet habe.
Das müssen eig. die aktuell gültigen sein.
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 03.11.2010 21:31
Oki *dankeeee schön*
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2010 15:41 - Geaendert am: 05.11.2010 18:45
Wie kann ein Gesetzestext ungeschickt sein?

Neues Kündigungsrecht
Befristete Darlehen
• fester Zinssatz: Kündigung zum Ende der Festzinsphase, spätestens nach 10 Jahren mit K-Frist 6 Monaten
Bei vorzeitiger Erfüllung: Vorfälligkeitsentschädigung
• variabler Zinssatz: Kündigungsfrist 3 Monate
Bei vorzeitiger Erfüllung: Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Unbefristete Darlehen (fester oder variabler Zinssatz)
Monatliche Kündigungsfrist kann vereinbart werden.
Bei vorzeitiger Erfüllung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Altes Recht:
Ratenkredit: Nach Ablauf von 6 Monaten nach Auszahlung kann das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2010 17:27
Sehr schöne und einfache Aufstellung,
danke Herr Herrmann :)!
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2010 20:39 - Geaendert am: 04.11.2010 20:44
der Zusammenhang macht es. Sie hatten nur von davon gesprochen, dass max. 1 Monat KF besteht - FALSCH siehe die grundpfandrechtlich besicherten Darlehen.

Das was sie schreiben Herr Herrmann ist meiner Meinung nach sowieso falsch. Ein Verbraucherdarlehen z.B. ein Konsumentenkredit kann nicht mehr gekündigt werden. Es kann einfach zurück gezahlt werden und lt. §502 BGB darf der Darlehensgeber auch ein Vorfälligkeitsentgelt fordern.

Die 1 Mon. KF gilt auf Darlehen ohne einen vereinbarten Rückzahlungszeitraum siehe §500.
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.11.2010 21:46
@Hermeshouse
Herr Herrmann zitiert den Gesetzestext.
Siehe bitte einmal bei BGB §489, 500, 503
Findest du dennoch die Aussage falsch, muss du dich an Gesetzgeber wenden.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2010 21:53
Ich kenne es auch so aus der Praxis, dass ein Vebraucher Ratenkredite jederzeit zurückzahlen kann und wir deshalb ein Vorfälligkeitsentgelt berechnen.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.11.2010 17:50
das ist ja schön, dass ihr alle so toll Paragraphen hier rein schreibt, aber das hilft den Leuten in drei Wochen für die Prüfung nix.

Es ist doch fakt, dass Herrmann da den Zusammenhang nicht eingehalten hat.

Ein Konsumentenkredit kann immer mit Vorfälligkeitsentgelt getilgt werden.Bei den grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen haben wir ja auch geklärt bekommen, was aktuell Fakt ist. Auch hier nix mit einem Monat KF. Ende
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.11.2010 17:54 - Geaendert am: 05.11.2010 18:03
1. Die brutalste Kündigung ist die Rückzahlung des Darlehens.
2. Wenn man Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, hat man eine Kündigungsfrist nicht eingehalten.
3. Da das Kündigungsrecht am 11.6. geändert wurde und die IHK, die Änderungen der letzten 6 Monate nicht prüft, sind die Kündigungsfristen in der Herbstprüfung 2010 nicht prüfungsrelevant.
HermesHouseBand
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 05.11.2010 18:32
dann haben wir es doch endlich...

aber dann hätten Sie das ja direkt sagen können. . . ohne mit dieser komischen 1 Monat KF anzufangen.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.11.2010 00:24
Leute, entspannt euch und trinkt ne Tasse Tee ;-)

Für die Prüfung in 3 Wochen sind noch die alten Regelungen maßgeblich, da zum Zeitpunkt des Drucks die alten Regelungen existierte. Dies haben mehrere Berufsschullehrer auch bestätigt. Außerdem gilt die neue Rechtsprechung nur für neu abgeschlossene Darlehensverträge.

In der Praxisprüfung sollte man dann die neuen Regelungen kennen.

LG LeiLin


P.S.: sollte sich in meinen Posting ein sachlicher Fehler befinden: kurz melden, ich werds korrigeren. (man beachte die Uhrzeit ^^)
middledistance
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2010 12:51
noch mal schnell ne Frage zum gespaltenen Ertragswertverfahren: da ich vorziehe hab ich das leider nicht in der BS gehabt. Grundsätzlich hab ichs verstanden (glaub ich) aber ist es möglich hier mal ne Bsp Aufgabe rein zu stellen? Würd da mal gern was zum rechnen haben.

Vielen Dank!
GGekko
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2010 13:02
Ich bin selbst mit den ganzen Neuregelungen etwas überfordert und hoffe, dass die Prüfungen nicht angepasst werden. Jedoch haben meine Lehrer mir zur Prüfung gesagt, dass diese tatsächlich mind. ein halbes Jahr vorher gemacht werden, aber nochmal ein bis zwei Monate vor der tatsächlichen Prüfung nach dem neuesten Recht überarbeitet werden.
Wie sicher ist es denn, dass das nicht passiert? Ist das nur eine Vermutung?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2010 13:18 - Geaendert am: 21.11.2010 13:34
Beispiel für gespaltenes Ertragswertverfahren:
- Restnutzungsdauer 80 Jahre
- Landeszinssatz 5 %
- Kapitalisierungsfaktor = 19,5964605
- Vierfamilienhaus mit 4 Einzelgaragen
- Bodenwert 70.000 €
- Bewirtschaftungskosten 25 %
- Die durchschnittliche Monatsmiete ohne Garagen beläuft sich auf 700 €. Je Garage fällt eine Miete von 50 € an.

Berechnen Sie den Ertragswert nach dem gespaltenen Verfahren!
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2010 13:30
1.) Den Reinertrag:
700*4*12=33.600€ Miete + 50*4*12=2.400€ MIete
Entspricht:36.000€ Bruttoertrag*75%=27.000€ Reinertrag

2.) Bodenwertverzinsung:
70.000*19,5964605=13.717.52€

3.) Gebäudereinertrag:
27.000€-13.717,52€=13.282,48€

4.) Gesamtertragswert=
13.717,52*(Vervielfältiger finde ich nicht und ich finde keinen Zinssatz)+70.000 = ??


So von den Gedankengängen und Zahlen her richtig?? (bis auf bei station 4?)
middledistance
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.11.2010 13:36
welche Verzinsung wird denn für den Bodenwert zu Grunde gelegt? Kann ich die aus den gegebenen Angaben herleiten, oder wäre die gegeben?
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