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Sicherungsübereignung von Zuchtieren
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Plueschi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.01.2005 20:51
Guten Abend liebe mitazubis, nabend Herr Hermann,

also.... nun sind wir uns einig das Zuchttiere auch sicherübereignet werden können. Ich werde mal die Frage dieses Threads ausbauen.... und zwar:

Wie sieht es eigentlich aus wenn ein Stall übereignet wird (samt den Inhalt) gehört dann die Milch dem von den Kühen den Bauer oder geht die dann auch auf die Bank über? .... wenn ich mich richtig erinnere gab es da mal einen Part im BGB wo stand das es bei dem alten eigentümer bleiben kann da es als Existenzgrundlage gilt?!


LG, Sontje
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.01.2005 21:06 - Geaendert am: 12.01.2005 21:09
Den Inhalt eines Stalles kann man mit Hilfe eines Raumsicherungsvertrags zur Sicherung eines Kredit vorübergehend übereignen. Allerdings ist darauf zu achten, dass kein anderes KI ein älteres Grundpfandrecht hat. Beim Grundpfandrecht haftet ja neben dem Grundstück auch wesentliche Bestandteile (z. B. Gebäude) als auch das Zubehör (Viehbestand).
Da die Milch zu den leicht verderblichen Waren gehört, ist eine schnelle Verwertung notwendig. Dies wird ein KI kaum bewerkstellen können. Aber aus der Milchlieferung entstehen Forderungen gegenüber den Milchwerken. Diese Forderungen könnte man sich sicherungsweise abtreten lassen.
Plueschi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.01.2005 21:10
Bingo! Danke :-)
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2005 09:49
Meine Antwort erübrigt sich.

Ich wurde des Nachmittags in die Fiku Abteilung versetzt und gegen höhere Gewalt kann ich auch nichts machen.

Oder soll ich sagen "nein ich geh da nicht hin weil ein Lehrer auf eine Antwort wartet?"

Tut mir Leid Herr Herrmann. Ich stehe eigentlich zu meinem Wort. Nur bin ich kein Hellseher.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.01.2005 11:47
...das ist entschuldigt!!!...@Ghostrider

..deine Ehre mal wieder auf das Podest setz..:-))) (schreibt man das so??..ach egal..ihr wisst was ich meine)
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 03.02.2005 23:23
Im Fall der Kühe wäre es doch auch sicherlich denkbar wenn man sich die Melkmaschine Übereignen lassen würde.

Obwohl sich in diesem Fall, genau wie bei den Kühen selber eine Verwertbarkeit sicherlich als schwierig herausstellen könnte.
Die würde unwillkürlich zu sehr hohen Sicherheitsabschlägen führen.

Flo
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 14:03
Aber wenn man die Kühe sicherungsübereignet, muss man diese nicht gegen Tod absichern? Sonst macht die SÜ kaum Sinn. Eine solche "Lebensversicherung" ist aber für den Landwirt viel zu teuer!!
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 14:09
zu der Verwertbarkeit: ich würde diese garnicht mal als so schlecht ansehen. Die Preise kann man in der Presse nachlesen und ein Markt ist allemal vorhanden. Mit Milchkühen wird ja auch so gehandelt.
Eine fest eingebaute Hobelbank beim Schreiner ist da schon schlechter zu verwerten.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 14:44
Nein du kannst Kühe nicht gegen Tod versichern.

Tiere sind "Sachgüter"

Tierquälerei wird schließlich auch nur wie Sachbeschädigung geahndet.


Wenn dann kannst du die Kühe Sachversichern. Ob und wie weit das möglich ist, ist mir bis dato unbekannt.
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 14:49
ich seh das auch so wie ghostrider und herrmann, als ich damals in der kreditabteilung war, hat ein zuchtverein seine fischzucht sicherungsübereignet, allerdings nur die jungfische, das ist absolut möglich, habs aber erst auch für nen scherz gehalten.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 14:54
Hoy der Ezek...ist dir langweillig? Gar ned beim X-boxen oder was? *G*
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 14:58
hör ma, ich bin nur am arbeiten, von langeweile keine spur :)!
aber ich wunder mich ja immer noch wie du deine zahlen bringst, bei der menge an beiträgen hier :)
und meine xbox hab ich verkauft, bin und bleibe letztendlich doch beim pc
Ezekiel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 15:00
nur falls du noch was schreibst, muss wieder ran
wir lesen uns

greetz
der Eze
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 15:09
Tja alter ;-)

Ich bringe meine Zahlen weil ich noch immer Azubi bin wie dir vielleicht entfallen ist, und ich habe keine Zielvorgaben ^^.

Außerdem fahr ich Bazi in nächster Zeit eh runter.

Werd mich mehr auf die AP konzentrieren.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 17:31
Wichtig wäre in diesem Falle auch noch das Vorhandensein eines Privat- bzw. betrieblichen Haftpflichtversicherung. Da durch das Halten und Züchten von Tieren (hier z.B. Kühen) die sogenannte Gefährungshaftung (s. § 832 BGB) greift. Das heißt in diesem Falle, dass der Bauer für Schäden durch die Tiere in jedem Fall haftet, er müsste das Gegenteil beweisen (Beweistlastumkehr).

Schönen Gruß
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.02.2005 17:55
klar kann man eine Versicherung für den Todesfall bei Tieren absichern! Natürlich. Lohnt sich aber höchstens bei teuren Zuchtpferden oder anderen "Sammlertieren".
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.02.2005 18:55
@ Cupra
Tut mir leid dir widersprechen zu müssen.
§832 regelt die Haftung eines Aufsichtspflichtigen, der die Aufsicht für eine Person übernommen hat.
Bspw. für einen Minderjährigen.
Ist der klassische Fall von "Eltern haften für ihre Kinder"

Flo
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.02.2005 10:58
@Flo11077
Die Sicherungsübereignung der Melkmaschine ist nicht möglich, weil sie keine bewegliche Sache ist, sondern wesentlicher Bestandteil. Wesentliche Bestandteile können nicht sicherungsübereignet werden.
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.02.2005 01:44
Es handelt sich doch um einen wesentlichen Bestandteil, wenn die Tatsache gegeben ist, dass beide Teile das gleiche Schicksal teilen.
Sprich, geht die Melkmaschine unter, geht auch der gesamte Betrieb unter.
Das glaub ich nicht.
Aber das ist natürlich jetzt ein Gebiet, was nicht mehr die Bänker betrifft, sondern vielmehr die Juristen.
Gehen wir einfach von einer kleinen portablen Melkmaschine aus. Da kann man sie auch sicherungsübereignen.

Flo
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.02.2005 11:04
@Flo:

na, dann meld mal hundert Kühe ohne Melkmaschine nur mit der Hand. Zweimal am Tag! .... das machste keine zweimal.

Aber wie gesagt: eher Nebensache.

letztendlich ist das ganze doch eigentlich nur ein theoretischer Fall: Wenn ein Landwirt wirklich einen Kuhbestand hat, der groß genug ist, um den ganzen Aufwand einer Sicherungsübereignung (man muss ja auch mal bedenken, dass man jede einzelne Kuh einzeln identifzieren muss. Lohnt ja auch erst, wenn das Darlehen ne bestimmte Höhe hat..) zu rechtfertigen, dann hat er auch genug Grundbesitz. Sprich Grundschuld oder Hypothek. Wenn das gesamte Land schon belastet ist, ist der Landwirt dann vielleicht nicht schon überschuldet???
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