Effektiver Jahreszins |
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Verfasst am: 28.01.2005 14:14 |
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fühle mich nicht persönlich angegriffen.
Ich kann einen KK nicht mit nem Lauda oder nem PD vergleichen, da keine Raten gezahlt werden.
Der eff-Zins wird aufs Jahr angegeben und da kann ich sehrwohl ne angabe machen, da es PROZENTZAHLEN sind, egal wieviel der KK ausgeschöpft wird.
Dass das ne rein hypothetische Angabe ist ist mir auch klar, wird aber in manchen Kreditverträgen verlangt. |
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Verfasst am: 28.01.2005 14:35 |
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es werden zwar keine raten gezahlt, aber unregelmäßige tilgungs+zinszahlungen finden statt. daher ist auch kein eff.zins zu ermitteln, da man nicht sagen kann wie hoch der zinseszinsanteil ist.
einer von uns hat recht und ich befürchte der andere wird´s nicht einsehen. mir fehlt das verständnis deines ansatzes.
(und ich hoffe das ich recht hab ;-)) |
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Verfasst am: 28.01.2005 14:42 |
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Is richtig, bei der Berechnung muss man aber von kostanten werten ausgehen.
Du kannst ja auch z.B. bei nem Annuitätendarlehen Sondertilgungen leisten und schon verändert sich die LZ und der EZ.
Ohne die Formel jetzt genau zu kennen, denke ich dass man hier von einer konstanten inanspruchnahme und keinen Ausgleichszahlungen des Kontoinhabers ausgehen darf.
Wie gesagt, ist nur ein hypothetischer wert, der nie und nimmer real wird. Es muss ihn aber geben. Beschwerden bitte an das BAFin. |
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Verfasst am: 28.01.2005 16:20 |
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Mann da habe ich ja ein wenig verwirrung ausgelöst...
klar, also beim dispo ansich muss man natürlich keine eff. zins angeben.... aber je nach dem beim kkk... da aber hier keine unterschied besteht, verwende ich das mal synonym!
eine mögliche formel ist 100* [( 1+ Nomianalzins/100*4) hoch 4 -1] bzw. bei montanlichem abschluss hoch 12!
aber diese formel habe ich nur aus einem buch und die steht im keinen anderen zusammenhang genannt!
Aber ihr habt wirklich ein Programm das den eff. zins für kkk berechnet???? |
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Verfasst am: 28.01.2005 20:35 |
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Ja, so is et.
Du gibts den Nom.Zins an und eine eventuelle Bearbeitungsgebühr (Programm ist für nen BZK ausgelgt, aber KK ist so ziemlich das gleiche)
Die Angabe des Eff.Zins ist allerdings informatorisch, da es nun mal nicht möglich ist, den genauen Wert zu errechnen, weil man die variablen nicht kennt. Ich denke hier geht das Programm von Standartwerten aus.
Siehe mein letztes Posting. |
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Verfasst am: 29.01.2005 13:05 - Geaendert am: 29.01.2005 13:10 |
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Der effektive Zinssatz wird bei unterjähriger Zahlung wie folgt berechnet:
p
((----------+1) ^m -1) *100 = peff.
100*m
m = Anzahl der Zahlungen während des Jahres
monatliche Zahlung -> m = 12
vierteljährliche Zahlung -> m = 4
Beispiel: p = 6 %, monatliche Zinszahlung
6
(----------+1)^12 -1)*100
100*12
1,005^12-1)*100 = 6,168% |
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Verfasst am: 03.02.2005 23:10 |
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Gebe zu beachten, dass eine ungefähre Feststellung des effektiven Zinses wen überhaupt nur am Ende der Laufzeit zu ermitteln ist.
Und auch dann handelt es sich mehr oder minder nur um eine Annäherung, da eine Vielzahl von Aspekten nicht bei der Ermittlung berücksichtigt wird.
Zum Beispiel: - Bereitstellungsprovision, Teilvalutierungszuschläge, Kosten für die Sicherheitenbestellung, Tilgungsersatzleistungen, Kontoführungsentgelte, Versicherungsbeiträge, etc...
Es handelt sich also wirklich nur um eine Annäherung und macht Konditionen nicht wirklich transparenter.
Flo |
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Verfasst am: 04.02.2005 07:44 |
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Trotzdem muss man den EffektivZins am ANFANG in manche Kreditverträge reinschreiben. |
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Verfasst am: 04.02.2005 11:16 |
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Das ist richtig.
Das ist gem. PAngV gesetzlich geregelt.
Es geht mir auch vielmehr um die Aussagekraft des Effektifzinssatzes
Flo |
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Verfasst am: 04.02.2005 11:47 |
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Ok.
Aber das der bei nem KK so gut wie nix aussagt, darüber waren wir uns alle einig ;o) |
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Verfasst am: 05.02.2005 11:03 |
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Wenn die Laufzeit des Kredits länger als die Zinsbindungsfrist ist, muss der anfängliche Zinssatz angegeben werden, und zwar genau berechnet nach PAgVO.
Wie der Name schon sagt ist das kein Gesetz, sondern eine Verordnung. |
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