Neu im Prüfungskatalog: Restschuldversicherung: |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|
|
Verfasst am: 14.04.2005 16:31 |
|
|
Herzlichen Dank @ Bellasimonetta.
Wovon hängt die Höhe der Prämie für Restschuldversicherung ab? |
|
|
|
Verfasst am: 14.04.2005 19:53 |
|
|
Hallo Herrmann,
habe gestern einen Fall ausgerechnet:
Verbraucherdarlehen: 10000,00 Euro
Zinssatz effektiv 11,5%
Restschuld- und Krankentagesgeld ca. 350,00 Euro
Wir bieten zur Zeit keine AL, aber wie ich höre, gibt es eine Planung dafür!Vision 100% hat heute begonnen und dauert jetzt 6 Wochen...Leistung aus Leidenschaft! |
|
|
|
Verfasst am: 14.04.2005 20:29 |
|
|
Das wären somit einmalig 3,5 % des Nettokredits!
Wahrscheinlich ist die Prämie höher, wenn das Risiko der Arbeitslosigkeit mit versichert wird. |
|
|
|
Verfasst am: 26.04.2005 15:21 |
|
|
Es muss eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden, um die Leistungen in Apsurch nehmen zu können.
Beträgt die Karenzzeit immer
- bei Arbeitsunfähigkeit 42 Tage?
- bei Arbeitslosigkeit 60 Tage?
- bei Tod 24 Monate? |
|
|
|
Verfasst am: 26.04.2005 16:10 |
|
|
Rechne ich die RSV auf den Nettokreditbetrag auf und dann davon die Zinsen und Bearbeitungsgebühr? |
|
|
|
Verfasst am: 26.04.2005 16:53 - Geaendert am: 26.04.2005 17:21 |
|
|
Beispiel:
Kunde braucht 10.000 Euro für Autokauf. Die Restschudversicherung in Höhe von 6 % soll mitfinanziert werden. Dann ergibt sich folgende Rechnung:
Auszahlung an Kunden 10.000 Euro
+ Prämie für Restschuldv. 600 Euro
-----------------------------------------------------
= Nettokredit 10.600 Euro |
|
|
|
Verfasst am: 26.04.2005 17:14 |
|
|
Gut, alles klar, vielen Dank! |
|
|
|
Verfasst am: 26.04.2005 21:28 |
|
|
Beträgt die Karenzzeit nun immer
- bei Arbeitsunfähigkeit 42 Tage?
- bei Arbeitslosigkeit 60 Tage?
- bei Tod 24 Monate? |
|
|
|
Verfasst am: 27.04.2005 08:08 |
|
|
Also bei uns macht das die R+V |
|
|
|
Verfasst am: 27.04.2005 10:36 |
|
|
Wie lange dauert die Wartefrist bei der R+V- Versicherung? |
|
|
|
Verfasst am: 27.04.2005 14:16 |
|
|
Hallo.
Bei unserer Bank werden Kredite nicht durch Restkreditversicherungen besichert.
Wir hinterlegen andere Sicherheiten, da die Kosten bei den meisten Krediten nicht in angemessener Relation zum Nutzen solch einer Versicherung stehen.
Ausnahmen gibt es natürlich wenn der Kunde diese Versicherung unbedingt wünscht.
Es gibt aber auch Banken, die auf deren Abschluss bestehen. Finde ich persönlich nicht in Ordnung, da damit dem Kunden unausweichliche Zusatzkosten entstehen.__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben! |
|
|
|
Verfasst am: 28.04.2005 19:18 - Geaendert am: 28.04.2005 19:18 |
|
|
Wie lange ist nun die Karenzzeit bei der
- R+V
- Allianz
- Axa
- usw. |
|
|
|
Verfasst am: 28.04.2005 21:10 |
|
|
@T-Master:
"Wir hinterlegen andere Sicherheiten, da die Kosten bei den meisten Krediten nicht in angemessener Relation zum Nutzen solch einer Versicherung stehen."
Welche Sicherheiten sind das dann? Bei Privatkunden, die Ratenkredite aufnehmen wollen (darum geht es ja), sind verpfändbare Guthaben, Depots oder Immobilien ja eher selten gegeben. |
|
|
|
Verfasst am: 03.05.2005 15:09 |
|
|
@Herrmann
Um hoffentlich einige Ihrer Fragen zu beantworten...
1. Bei Kreditvergaben (hier: Private Anschaffungsdarlehen) im Hause (wir vertreiben neben hauseigenen Krediten auch Kredite über unseren Verbundpartner norisbank --> easy-credit) bestehen wir auf eine RKV (Tod) mit Zusatzversicherung zur Arbeitslosigkeit.(seltene Ausnahmen gibt es natürlich...) Bei Krediten über die norisbank geht die Absicherung von "gar keine" bis "Komplettschutz", also Tod, Arbeitsunfahigkeit und Arbeitslosigkeit...
2. Bei den Volksbanken ist die R+V der Versicherer, wie das bei der norisbank aussieht entzieht sich meiner Kenntnis.
3. Karrenzzeit bei der R+V beträgt 3 Monate (--> Arbeitlosigkeit). Vorraussetzung für eine Zusatzversicherung zur Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, die versicherte Person muß Beiträge zur ges. ALV zahlen und das Arbeitsverhältnis muß unbefristet und ungekündigtsein, seit mind. 6 Monaten bestehen, und eine Wochenstundenzeit von mind. 15 Stunden vorsehen. Ausbildungsverhältnisse sind nicht abgesichert... Selbständige können, wenn sie mind. seit 18 Monaten ohne Unterbrechung den selben freien Beruf bzw. das selbe Gewerbe ausüben und keinen "Zweitberuf" ausüben, eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen. Abgedeckt ist jedoch nur eine "unfreiwillige" Arbeitslosigkeit, also nicht die Eigenkündigung. Bei der norisbank beträgt die Karrenzzeit wg. Arbeitslosigkeit 6 Monate und 6 Wochen wg. Arbeitsunfähigkeit.
Ich hoffe ich habe vieles beantwortet und die Rechtschreibfehler möge man mir verzeihen... |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|