|
Verfasst am: 06.02.2005 11:53 - Geaendert am: 06.02.2005 11:55 |
|
|
@Fredy
Würde eine Sicherungsübereignung der Melkmaschine möglich sein, bliebe der Landwirt weiterin Besitzer. Der Kreditgeber wird nur fiduziarischer Eigentümer.
Anstelle der Sicherungsübereignung einzelner Kühe, kann man einen Raumsicherungsvertrag abschließen. Dann ist der Aufwand gering. |
|
|