Unterschied zwischen Geld- und Kreditleihe? |
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Verfasst am: 24.01.2006 16:31 |
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Hi!
Vieleicht kann mir von euch ja jemand helfen. Ich sitz gerade im Kreditmanagement und muss Aufgaben lösen. Eine Frage habe ich und die Kolegen nicht beantworten können. Kredti- und Gelanleihe unterscheiden?
Gibt mir bitte Antwort vielen Dank
Grüßl Steffi |
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Verfasst am: 24.01.2006 16:41 |
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Nun bei einer Kreditleihe stellt ein Kreditinstitut nicht einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung sondern seine Kreditwürdigkeit |
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Verfasst am: 24.01.2006 16:42 |
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also: geldleihe--> KI stellt dem kreditnehmer Geld zur Verfügung.
Kreditleihe --> KI stellt dem Kreditnehmer seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung (z.B. KI übernimmt ne bürgschaft --> ist aber eher selten son fall...) |
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Verfasst am: 24.01.2006 16:45 |
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Geldleihe
Darlehen (§607BGB)
-Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer Liquidität zur Verfügung unter den vereinbarten Konditionen
DN verflichtet sich dieses fristgeretcht zu tilgen und die Zinsen zu zahlen
Beispiel:
Kredit
Kreditleihe
Geschäftsbesorgungsvertrag (§675BGB)
-das KI gibt eine Bürgschaft bzw. Garantieerklärung für den Kd. ab
Kd. verpflichtet sich vereinbarte Provision zu zahlen und bei Inanspruchnahme des KI´s das Geld bereitzustellen
Beispiel:
Aval
LG
Sandra |
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Verfasst am: 24.01.2006 16:48 |
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was öfter vorkommt, ist dass die bank ein Mietkautionsaval gibt (kreditwürdigkeit der bank als mietsicherheit). im firmenkundenbereich gibt es auch einige avalarten/garantien. |
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Verfasst am: 24.01.2006 16:49 |
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ja gut kommt aber doch eher selten vor wegen der hohen gebühren und so.. |
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Verfasst am: 24.01.2006 17:04 |
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Geldleihe = Kredit, daher die Bereitstéllung einer gewissen Geldsumme gegen Zahlung von Zinsen
Kreditleihe = Bürgschaft / Garantie, daher die Bereitstellung
der eigenen (im allg. Geschäftsverkehr unterstellten) Kredit- und Zahlungswürdigkeit der Bank.
In den Banken kommen diese Bürgschaften regelmäßig in Form von Avalkrediten oder Avalkontingentkrediten vor. Die Bank verpflichtet sich, entweder auf erstes oder nicht auf erstes Anfordern, einen bestimmten Geldbetrag (der dann auf dem Geschäfts-KK des Avalkreditnehmers kontokorrentwirksam wird) zu zahlen. Dies kommt regelmäßig vor in Form von:
- Anzahlungsbürgschaften
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Miet- oder Bietungsbürgschaften
- Prozessbürgschaften
Gerade im Bereich des Bauwesens und der Bauträger kommt diese Art häufig vor, um der Einbehaltung eines Restbetrages des Auftraggebers für evtl. auftretende Mängel vorzubeugen.
Gibt der Ausführende dann eine BÜ-Erklärung über die Bank ab hat er zumeist nur eine Avalprovision (bei uns z. Zt. 2,5% p.a.) und eine einmalige Ausfertigungsgebühr zu zahlen. Dieses ermöglicht ihm, mit den restl. Geldern zu arbeiten.
Gehört dieses zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr wird zumeist ein Avalrahmen vereinbart, so dass nicht für jedes Einzelaval ein Beschluß eingeholt werden muss. Durch den Rahmen kann der Kunde bis zur vereinbarten Höhe BÜ-Aufträge zur Übernahme einreichen.
Mietavale für Privatkunden sind mit sehr hohen Kosten verbunden, daher machen wir dies nur noch in besonderen Fällen gg. relativ hohe Einmalgebühren.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 11.06.2024 11:50 |
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Verfasst am: 11.06.2024 13:11 |
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