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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Umsatzsteuer
 
SINA22
Rang: IPO

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Verfasst am: 31.01.2006 19:51
Hallo!

Habe was i. d. Bank aufgeschnappt - wie ist das mit der UST bei Baufirmen? Die muss doch ans Finanzamt abgeführt werden oder? Gibt es da ein bestimmtes Gesetz?
Kann mir jmd. darüber Tipps/Infos geben.
Warum müssen dies andere Firmen nicht?
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2006 21:56 - Geaendert am: 31.01.2006 21:57
Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer.

Die müssen alle Firmen an das Finanzamt abführen. Außer du verkaufst das gleiche Zeug dann weiter :-)

Oder irre ich mich?

----------------
Nichtraucher kommen in die Hölle!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.01.2006 22:31
Bauunternehmen zahlen keine Umsatzsteuer, wenn die Umsatzsteuer = Vorsteuer.

Wenn also die Baufirmen viele Materialen einkaufen, dann kann es schon vorkommen, dass keine Zahllast entsteht, weil die Mehrwertsteuereinnahmen auch nicht höher sind als die Vorsteuer..
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.02.2006 10:28
@ Herrmann
theoretisch hast du natürlich recht, aber um mal ein bischen in der Praxis zu bleiben:
Da es bei Baufirmen und auch vielen Großhändlern (da spreche ich aus eigener Erfahrung) i.d.R. eine ganze Weile braucht, bis sie ihre eigenen Rechnungen bezahlt bekommen haben, führen sie regelmäßig am 10. eines Monats ihre Umsatzsteuer ab.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2006 14:09 - Geaendert am: 01.02.2006 15:51
@Pato: Umgekehrt wird ein Schuh draus.

Umsatzsteuer-Systematik:
Der Bauunternehmer kann sofort die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, auch wenn er die Rechnung noch nicht bezahlt hat. Wenn die bezahlte Vorsteuer betragsmäßig größer ist als die eingenommene Mehrwertsteuer, dann erhalten die Bauunternehmen Geld überwiesen und müssen keine Steuern bezahlen.

Dieses System nutzen Steuerbetrüger, indem sie ein undurchschaubares Lieferantengeflecht aufbauen, das ihnen Rechnungen in die Hände gibt, mit denen sie Vorsteuer kassieren und abtauchen.

Durch Zwischenschaltung von Scheinfirmen werden aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Geschäften vorsteuerabzugsberechtigte Inlandslieferungen. Die Finanzämter erstatten also Vorsteuer, die nicht gezahlt wurde

siehe auch unter:
http://www.cesifo-group.de/portal/page?_pageid=36,105400&_dad=portal&_schema=PORTAL&item_link=echo-HB19-12-02-2.htm
http://www.clickmall.de/news/cm_news_1257723.html
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.02.2006 16:01
@Herrmann ;)

ich rede aber vom normalen deutschen Mittelständler!
Der ist kein Steuerbetrüger, sondern leidet darunter, dass wir Finanzpolitiker haben, die nicht begreifen, was ein solche Liquiditätsabfluß für ein Unternehmen bedeutet!
Zumal die Zahlungsmorale, besonders im Bau- und Baunebengewerbe, extrem schlecht ist!

Das man bei Steuern auch betrügen kann, ist ja kein Geheimnis...
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.02.2006 16:39
Es könnte hier gemeint sein, dass die Unternehmer Mehrwertsteuer abführen müssen, die sie noch gar nicht bekommen haben:

In der Buchführung entsteht nämlich die Umsatzsteeuerpflicht mit dem Schreiben der Rechnung. Diese auf Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer ist für einen Monat am 10. des darauffolgenden Monats abzuführen (verrechnet mit der Vorsteuer). Bis dahin hat der Kunde aber oft noch nicht gezahlt. Das heißt: Das Unternehmen muss die Umsatzsteuer vorstrecken!!!

Wenn Kunden zweifelhaft werden, darf das Unternehmen erst dann die Umsatzsteuer berichtigen, wenn der Ausfall feststeht. Auch das kann ja bekanntlich dauern!
 

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