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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Zubehörhaftung und Vermieterpfandrecht
 
Blonbine132
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2006 16:19
hey leute!

ich brauch dringend hilfe!
ich soll die Begriffe Zubehörhaftung und Vermieterpfandrecht erklären und was die besonderheiten dabei sind, nur leider hab ich diese begriffe noch nie gehört!

bitte helft mir....

Danke im Voraus!
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2006 16:36
Als Zubehör haftet z.B. der Pkw auf dem Grundstück bei einer Grundschuld.
Vermieterpfandrecht ist das gesetzliche Pfandrecht, wenn Du z.B. Deine Miete nicht bezahlst und die Bank hat ebenfalls eine Forderung an Dich, greift das Recht des Vermieters vor unserem Recht. Er muss also vor der Bank "bedient" werden.
Blonbine132
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2006 17:50
okay. und diese zubehörhaftung, besteht die immer?oder muss man das irgendwie mit in den vertrag mit einbringen?
und dieses vermieterpfandrecht besteht wahrscheinlich bei allen kunden, die zur miete wohnen oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.04.2006 18:15
Pkw auf dem Grundstück ist kein Zubehör, weil der Pkw zwar eine bewegliche Sahce ist, aber nicht dem wirtschaftliche Zwecke dient.

Ist ein Grundstück mit einer Grundschuld belastet, dann haftet auch das Zubehör.
Das Zubehör ist eine bewegliche Sache, die dem wirtschaftliche Zwecke dient, z. B.
- Rasenmäher auf einem Privatgrundstück
- bewegliche aufgestellte Maschinen auf einem Industriegrundstück
- Hotelgeschirr, wenn das Hotelgrundstück verpfändet wurde
- Viehbestand, wenn auf dem Bauernhof ein Grundschuld lastet.

Der Vermieter hat, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt, ein Vermieterpfandrecht, z. B. zahlt jemand die Garagenmiete nicht, dann darf der Vermieter Teile des Inhalts (z. B. Fahrrad) pfänden.
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2006 18:16
Wenn der Pkw z.B. an eine andere Bank sicherungsübereignet wurde ,bevor das Grundpfandrecht für uns bestellt wurde, dann haftet der Pkw nicht für unsere Grundschuld als Zubehör.Deshalb wird in den SÜ-Verträgen immer genau festgehalten, ab wann die SÜ greift.

Ein gesetzliches Pfandrecht so ähnlich wie das Vermieterpfandrecht hätte auch der Spediteur der z.B. das Auto repariert, wenn Du die Reperatur nicht bezahlst steht ihm an dem Auto ein gesetzliches Pfandrecht zu und braucht es erst rausgeben, wenn die Rechnung bezahlt wurde.Dieses gesetzl Pfandrecht würde auch vor unserer SÜ greifen.


Oder lieg ich da falsch?! Was meint ihr anderen denn?
Blondi85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2006 18:20
@ Hermann

Und als was ist der PKW dann anzusehen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.04.2006 18:22 - Geaendert am: 11.04.2006 18:24
Vermieterpfandrecht gehört zum gesetzlichen Pfandrecht.

Nochmal: Grundsätzlich gehört ein Pkw nicht zum Zubehör.

Steht der Pkw beim Händler ist es Handelsware. Steht ein Pkw auf einem Privargrundstück, dann dient der Pkw nicht zum Bewirtschaften des Grundstücks.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.04.2006 08:38
blondi : der pkw wird als pkw angesehen. eine mobilie die mit der sach e nix zu tun hat

Samstagsarbeit rockt !!!

Blonbine132
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.04.2006 09:17
okay danke erstmal.
so und mal angenommen, wir haben eine Grundschuld reingenommen.
und der kunde lässt nun was weiß ich, ne maschine von diesem grundstück an eine andere bank sicherungsübereignen. was greift dann? die SÜ oder die Zubehörhaftung?

und bei dem vermieterpfandrecht, kann der auch sachen verpfänden, wenn er forderungen hat, die z.B. an uns sicherungsübereignet sind? zum Beispiel der vermieter von nem gewerbegrundstück....der mieter zahlt nicht. und da steht nu ne teure maschine drauf, die er gern verpfänden will, damit er wieder zu seinem geld kommt. nu is diese besagte maschine aber an uns sicherungsübereignet. wer darf jetz?

sorry wenn ich das alles so schrecklich genau hinterfrage, aber muss das ja wissen...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2006 09:12
Es gilt der Grundsatz: Ältere Rechte gehen vor!
 

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