Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 79
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Unterschied Grunddienstbarkeit und persönliche Dienstba
 
santos261
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2006 18:40
sers, kann mir jemand den Unterschied Grunddienstbarkeit und persönliche Dienstbarkeit bitte erkären!?

danke
PepeN
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2006 19:05
Grunddienstbarkeit ist aus dem Grundstück heraus, persönliche auf eine bestimmte Person beschränkt. D.h. verkaufe ich mein Grundstück, bleibt die Grunddienstbarkeit bestehen. Wenn keine neue Vereinbarung mit dem neuen Eigentümer getroffen wird, muss er nicht meine persönliche Verpflichtung weiter tragen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.04.2006 22:16 - Geaendert am: 22.04.2006 22:21
Die Grunddienstbarkeit, z. B. ein Wegerecht, ist an ein Grundstück gebunden. Berechtigter aus einer Grunddienstbarkeit ist der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstückes.

Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird für eine bestimmte Person bestellt , z. B. Wohnrecht für die Mutter. Damit ist sie an eine bestimmte Person (Mutter) gebunden. Stirbt die Mutter geht das Recht unter.
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse