Unterschied Grunddienstbarkeit und persönliche Dienstba |
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Verfasst am: 22.04.2006 18:40 |
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sers, kann mir jemand den Unterschied Grunddienstbarkeit und persönliche Dienstbarkeit bitte erkären!?
danke |
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Verfasst am: 22.04.2006 19:05 |
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Grunddienstbarkeit ist aus dem Grundstück heraus, persönliche auf eine bestimmte Person beschränkt. D.h. verkaufe ich mein Grundstück, bleibt die Grunddienstbarkeit bestehen. Wenn keine neue Vereinbarung mit dem neuen Eigentümer getroffen wird, muss er nicht meine persönliche Verpflichtung weiter tragen. |
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Verfasst am: 22.04.2006 22:16 - Geaendert am: 22.04.2006 22:21 |
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Die Grunddienstbarkeit, z. B. ein Wegerecht, ist an ein Grundstück gebunden. Berechtigter aus einer Grunddienstbarkeit ist der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstückes.
Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird für eine bestimmte Person bestellt , z. B. Wohnrecht für die Mutter. Damit ist sie an eine bestimmte Person (Mutter) gebunden. Stirbt die Mutter geht das Recht unter. |
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