Zu beachten ist hiebei auch, dass wenn die Kundin nicht die Verzugszinsen (wenn man so will das Strafgeld für die nicht oder zu spät geleistet Zahlung) nicht umgehend bezahlt, gilt das Darlehn als Rückständig. Das heißt, selbst wenn Sie die normalen Raten weiterzahlen sollte, ist das Darlehen im Verzug... und nach 90 Tagen gilt die Kunden nach Basel II als ausgefallen! Bei uns ist es deshalb tech. hinterlegt, dass die Verzugszinsen automatisch auf die nächste Rate draufgeschlagen werden und somit automatisch beglichen werden (sofern die Zahlung erfolgt *g*). -------------------------------------------------
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen! |