Pfändungspfandrecht - Vertragliches Pfandrecht |
|
|
Verfasst am: 30.04.2006 14:57 |
|
|
Hallo!
Ich habe gerade mit meinem Studienauftrag zum Thema Darlehen angefangen und habe eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen dem Pfändungspfandrecht und dem vertraglichen Pfandrecht? |
|
|
|
Verfasst am: 30.04.2006 19:42 |
|
|
Das Pfändungspfandrecht wird zwangsweise mit Hilfe eines vollstreckbaren Titels durchgeführt.
Die vertragliche Verpfändung beruht auf einen freiwiliigen Vertrag und kann ohne vollstreckbaren Titel abgewickelt werden. |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2006 12:41 - Geaendert am: 09.05.2006 12:44 |
|
|
ja genau.
vertragliches pfandrecht entsteht durch einen vertrag zwischen Verpfänder und Gläubiger z.b. Kreditnehmer und Kreditgeber.
das pfändungspfandrecht entsteht im zuge einer zwangsvollstreckungin das bewegliche vermögen eines Schuldners. (§803, 804 zpo)
der gerichtsvollzieher nimmt entweder die sachen in besitz oder er bringt ne kuckuk an. (808zpo)
bei der pfändung von forderungen muss ein gerichtsbeschluss über die pfändung dem schuldner zugestellt werden in dem er zur zahlung an den gläubiger aufgefordert wird.(829zpo)
nebenbei gibts auch noch ein gesetzliches pfandrecht, das kraft gesetz besteht und von dem die beteiligten ohne eine ausdrücklichen vertrag oder verpfändungserklärung gebrauch machen können. z.b. vermieterpfandrecht und verpächterpfandrecht (562 + 592 bgb) |
|
|
|