notleidender Kredit |
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Verfasst am: 10.05.2006 17:56 |
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Hallo!
Kann mir jemand mal eine klare Definition für einen notleidenden Kredit sagen?!?
Wie reiht sich daran dann das kaufmännische und das gerichtliche Mahnverfahren an?
Danke schonmal!
MfG Daniel |
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Verfasst am: 10.05.2006 18:03 |
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Von einem notleidenden Kredit spricht man, wenn in einem Darlehensvertrag begründete Zahlungspflichten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht erfüllt werden.
Der Kunde wird durch eine Mahnung aufgefordert, bis zu einem bestimmten Termin zu zahlen.
Antrag auf Mahnbescheid
Antrag auf Vollstreckungsbescheid
Antrag auf Vollstreckung in das bewegliche Vermögen |
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Verfasst am: 10.05.2006 18:36 |
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Also darf gemahnt werden, sobald der schuldner eine rate nicht mehr bezahlt??
Und in wie weit spielt da noch §498 BGB mit hinein, wo steht, dass dem schuldner min. eine 2-wöchige frist eingräumt werden muß?? |
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Verfasst am: 10.05.2006 18:41 |
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BGB § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
(1) Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann der Darlehensgeber den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10 Prozent, bei einer Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages über drei Jahre mit fünf Prozent des Nennbetrags des Darlehens oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist ... |
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Verfasst am: 10.05.2006 18:51 |
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okay!
Dann fasse ich nochmal kurz zusammen:
1. Schuldner bezahlt nicht
2. freundliche Zahlungserinnerung an den Kunden (2 Wochen Zeit kompletten Verbindlichkeiten zu zahlen)
3. Kunde bezahlt immernoch nicht
3a. KREDIT IST NOTLEIDEND (juristisch gesehen)
4. außergerichtliches Mahnverfahren, d.h. noch 2-3 Mahnungen und Androhung von gerichtlichen Schritten
5. Kunde bezahlt immernoch nicht
6. Antrag auf Mahnbescheid
7. Kunde reagiert nicht
8. Antrag auf Vollstreckungsbescheid
9. => vollstreckbarer Titel
10. Zwangsvollstreckung
Ist das so vom Ablauf richtig, bzw, wo fehlt noch was??
wirtschaftlich gesehen ist ein kredit ja auch schon notleidend, wenn der schuldner arbeitlos wird... richtig?? |
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