Pfandunterstellung |
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Verfasst am: 25.05.2006 09:46 |
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Was ist damit gemeint, wenn sich ein Eigentümer einer Grundschuld "pfandunterstellt"?? |
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Verfasst am: 25.05.2006 09:49 - Geaendert am: 25.05.2006 09:51 |
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Dieser Begriff ist nicht üblich.
Der Eigentümer kann sich der sofortigen Zwangsvollstreckung nach § 800 Zivilprozessordnung unterwerfen.
§ 800 ZPO Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer
(1) Der Eigentümer kann sich in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde in Ansehung einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise unterwerfen, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks zulässig sein soll. Die Unterwerfung bedarf in diesem Fall der Eintragung in das Grundbuch. |
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