Gemeint ist Vorfälligk.entsch. oder entgelt! |
|
|
Verfasst am: 07.06.2006 20:26 |
|
|
Bitte um Antworten! |
|
|
|
Verfasst am: 07.06.2006 21:41 |
|
|
Denk doch bitte erstmal nach, renn eine Runde um den Schreibtisch, denk nochmal nach und wenn du dann nicht zu müde bist, dann eröffne den Thread. |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2006 21:50 |
|
|
Mit meinen vorherigen Einträgen wollte ich niemanden beleidigen oder sonst irgend etwas!! Es war eben nur kurz und knapp formuliert und ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich nicht gewählt ausgedrückt habe. |
|
|
|
Verfasst am: 08.06.2006 22:26 |
|
|
Na gut, also wie man die berechnet. Im Regelfall wird nach dem Freibetrag von 2000 1/4 des Habenszinsatzes auf den Rest der Kündigungszeit berechnet, normalerweise 3 Monate.
Also Abhebung 5.000 ohne Kündigung.
Habenszinssatz 2 Prozent.
1/4 * 2 % = 0,5 %
(0,5 * 3.000 € * 90) / (360 * 100) = 3,75 € |
|
|
|
Verfasst am: 09.06.2006 00:01 |
|
|
Und siehe da ...
War wirklich das gemeint oder geht es um Kreditkündigungen durch den Kunden während der Zinsbindung? Wie schon gesagt: Tolle Frage ...
Hauptsächlich kritisiert wurde der zweite "Drängel-Thread", sowas macht man nicht. Oder sollte das nur eine Richtigstellung des Betreffs sein?
Gruß
Julien |
|
|
|
Verfasst am: 09.06.2006 08:54 |
|
|
Dem Betreff nach ist Thomas‘ Antwort aber falsch oder?
Ich meine sie schreibt doch nichts von Vorschusszinsen....
?!?Samstagsarbeit rockt !!! |
|
|
|
Verfasst am: 09.06.2006 08:59 |
|
|
Eine richtige Fragestellung führt auch zu einer richtigen Antwort. Auf solche einfach nur dumm gestellten Fragen würde ich an eurer Stelle gar nicht antworten.
@Sina: versuchs nochmal in vollständigen Sätzen !—= Born as a slave, destined to lead =— |
|
|
|