Konstitutive und Deklaratorische Eintragungen |
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Verfasst am: 11.07.2006 15:47 |
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage: Und zwar, es gibt doch konstitutive und deklaratorische Eintragungen?
Die Frage ist jetzt nicht, was der Unterschied ist, sondern für welche Firmenformen (GmbH, e.V., etc.) welche Art der Eintragung gilt? Gibts da ne Regel wie zum Beispiel "Bei GmbH gilt immer deklaratorisch" oder so?
Wär super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet... |
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Verfasst am: 11.07.2006 16:10 |
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Hi,
Die Wirkung der Eintragung kann deklatirisch oder konstitutiv sein.
Deklaratorisch bedeutet, dass die Eintragung die bisherigen Rechtszustände bestätigt (Bsp.: wenn man die Prokura wiederruft oder erteilt).
Bei der konstitutiven Wirkungung wird erst ein Rechtszustand erzeugt, dass heißt, erst mit der Eintragung wird z.B. eine Kapitalgesellschaft(AG,GmbH) rechtsfähig
Beide Wirkungen können sowohl auf Einzellunternehmen, Personengesellschaften als auch auf Kapitallgesellschaften bezogen werden/ da gibt es keine Einschränkungen auf besondere Firmen. |
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Verfasst am: 11.07.2006 16:46 |
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na ich hab jetz nur noch im kopf, dass bei ner GmbH die eintragung konstitutiv ist, sprich die GmbH ist erst mit eintragung eine GmbH, vorher hat sie ne andere rechtsform (haftung ist vorher nicht beschränkt sondern persönlich, unmittelbar und solidarisch.....oder so ähnlich) |
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Verfasst am: 11.07.2006 17:45 - Geaendert am: 11.07.2006 17:50 |
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Die GmbH und die AG sind juristische Personen. Sie entstehen erst mit der Eintragung in das Handelsregister. Somit hat die Eintragung rechtserzeugende Wirkung-
Eine OHG ist bereits vor der Eintragung entstanden. Die Eintragung hat nur rechtsbezeugende Wirkung. |
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