Abtretung eines Sparbriefs |
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Verfasst am: 18.07.2006 17:59 |
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Warum ist die Abtretung eines Sparbrief vom kreditgebenden Institut nicht möglich? |
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Verfasst am: 19.07.2006 01:03 |
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Hi,
Mit der Abtretung findet ein Gläubigerwechsel statt (das KI das sich die Forderung abtreten lässt wird neuer Gläubiger - treuhänderisch). Somit ist es nicht möglich sich Forderungen des eigenen Hauses abtreten zu lassen, da das KI sonst Gläubiger und Schuldner dieser Forderung zugleich wäre.
Deshalb werden Forderungen wie z.B. Sparbriefe des eigenen Hauses verpfändet und nicht abtgetreten, da bei der Verpfändung der Kunde Gläubiger des Sparbriefes bleibt und das KI lediglich ein Pfandrecht an dieser Einlage erwirbt.
Viele Grüße |
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Verfasst am: 19.07.2006 12:49 - Geaendert am: 19.07.2006 12:50 |
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Richtig!
Genau so ist es, bis auf die Einlage.
Sparbriefe sind keine Einlagen nach RechKredVO. |
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