Unterschied Real-Personaldarlehen und Grundschulden |
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Verfasst am: 19.08.2006 17:37 |
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Hallo, kann mir einer den Unterschied zwischen Real und Personaldarlehen erklären und wer festlegt wie hoch die Grundschulden sind? |
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Verfasst am: 20.08.2006 11:00 - Geaendert am: 20.08.2006 11:01 |
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Nach Sparkassenrecht:
Ein Kredit, der durch eine Bürgschaft abgesichert ist, nennt man Personalkredit.
Kredite, die durch Sachen, gesichert sind, nennt man Sachkredit, z. B. Darlehen gegen Sicherungsübereignung.
Grundschulden sind abstrakte Grundpfandrechte.
Die Höhe der Grundschuld legt der Kreditgeber fest und hängt vom Wert des Grundstücks ab. |
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Verfasst am: 21.08.2006 12:56 |
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Also bei der Unterscheidung Real und Personaldarlehen geht es um die Sicherheit.
Eine Grundschuld bezieht sich ja auf ein GRundstück mit evtl dem festen Bestadnteil eines Hauses.
Dieses Objekt wird mit einem Wert ermittelt. (Sachwert oder Ertragswert) Von diesem BEleihungswert muss ein Realdarlehen in 60% liegen und ein Personaldarlehen in 80%.
Bei weiteren Fragen gibt es hier bei Bankazubi aber auch eine Übersicht.
Beispiel: vereinfachtes VErfahren::
Kaufpreis für ein Objekt: 250.000Eur
Beleihungswert: 80% vom VW: 200.000Eur
60% von BW = bis 120.000Eur kann die Bank ein Realdarlehen geben
80% von BW= bis 160.000Eur kann die Bank ein Personaldarlehen geben
Alles darüber hinaus kann mit Grundschulden abgesichert werden und würde dann aber trotzdem ein Blankokredit sein. |
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