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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

mantel und globalzessionen
 
Diary_of_Jane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.08.2006 15:35 - Geaendert am: 21.08.2006 15:35
es wäre echt super wenn mir mal jemand mantel und
globalzessionen erklären könnte
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.08.2006 15:48 - Geaendert am: 21.08.2006 15:49
Bei der Mantelzession wird vereinbart, dass der Kreditnehmer dem Kreditgeber zur Sicherstellung des Kredits stets Forderungen in einer bestimmten Höhe abtritt und erledigte Forderungen jeweils durch neue ersetzt. Der Ersatz erfolgt durch die Übersendung von Rechnungskopien oder Forderungsverzeichnissen. Erst durch die Einreichung der Listen bzw. Rechnungen gilt die jeweilige Forderung bei der Mantelzession als abgetreten. Unterlässt der Kreditnehmer die Einreichung von Abtretungsverzeichnissen, so bedeutet dies einen Ausfall an Sicherheiten für den Kreditgeber. Wesentlich besser geschützt ist daher der Kreditgeber bei einer Globalzession.

Unter einer Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen. Dabei müssen jedoch die zukünftigen, noch nicht entstandenen Forderungen, damit sie dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen, hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sein. Der Zweck einer Globalzession ist die Kreditsicherung des Kreditgebers. Sie stellt eine technische Vereinfachung dar. Handelt es sich nämlich um eine Vielzahl von kleineren Forderungen, würde die Übersendung der Unterlagen von Forderungsschuldnern in kürzeren Zeitabständen einen zu großen Verwaltungsaufwand bedeuten. Als problematisch erweist sich die Kollision von Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Nach der sog. Vertragsbruchtheorie und Rechtsprechung des BGH ist die Globalzession sittenwidrig und nichtig, wenn sie den Kreditnehmer dazu verleitet, Waren unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes weiterzuveräußern, obwohl er die daraus entstandene Forderung nicht wie vereinbart an den Vorbehaltsverkäufer abtreten kann. Die Sittenwidrigkeit entfällt jedoch beim Vorliegen einer sog. dinglichen Teilverzichtsklausel. Eine schuldrechtliche Teilverzichtsklausel reicht hingegen nach hM nicht aus.

Samstagsarbeit rockt !!!

DieSuuusel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.08.2006 15:49
Bei einer Mantelzession tritt man eine bestimmte Anzahl gegenwärtiger Forderungen ab.
Bei einer Globalzession tritt man sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegen bestimmt Drittschuldner ab.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.08.2006 18:13
Bei einer Mantelzession tritt der Zedent eine bestimmte Summe und nicht eine bestimmte Anzahl gegenwärtiger Forderungen ab.
 

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