Riester Rente |
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Verfasst am: 29.08.2006 13:53 |
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Kann jemand der arbeitslos ist einen Riester Vertrag machen, wenn er keine Sozialhilfe empfängt??? |
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Verfasst am: 29.08.2006 13:57 |
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was soll er dann damit wenn er nicht mal geld kriegt. wer soll die ihm denn bezahlen? |
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Verfasst am: 29.08.2006 13:58 |
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also ich glaub nicht das er ne Förderung bekommt, weil er ist ja offiziell auch nicht arbeitslos, wenn er keine Sozialhilfe bekommt ist er ja in keiner Statistik eingetragen. Und außerdem könnte er es ja eh nicht zahlen... woher sollte er denn das Geld dafür nehmen? |
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Verfasst am: 29.08.2006 14:00 |
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Er müsste ja jährlich nur 60,00 Euro zahlen; im Monat also 5,00 Euro. des wird ja auch ein arbeitsloser zusammenkriegen. und dafür hat er dann die ganzen Zulagen. oder? |
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Verfasst am: 29.08.2006 14:03 |
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Ein Kollege hat heute nem Arbeitslosen eine verkauft.
Die Förderung bekommt er, aber den Einzahlungsbetrag kenn ich jetzt nicht. |
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Verfasst am: 29.08.2006 14:05 |
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der braucht geld vom amt! |
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Verfasst am: 29.08.2006 14:07 |
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Personen, die wegen Arbeitslosigkeit als Arbeitssuchende gemeldet sind, also Bezieher von Arbeitslosenhilfe oder -geld, stehen Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gleich, sind also förderberechtigt. |
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Verfasst am: 29.08.2006 14:08 |
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folgendes zur riester für arbeitslose.
nach hartz IV darf ein Hartz IV-empfänger kein vermögen aufbauen also durch sparbuch etc. Er muss sein angespartes vermögen dass er vor seiner arbeitslosigkeit gespart hat, erst verbrauchen bevor er alg bekommt.
Ausnahme Riester: Hartz IV-empfänger dürfen eine riester abschließen mit dem jährlichen mindest beitrag von 60 EUR (also 5 EUR/monat) und er erhält damit die volle staatliche förderung. |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:17 |
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hat jetzt eigentlich schon jemand mal auf die ausgangsfrage geantwortet oder bisher nur sein wissen zu "riester + arbeitlose" gepostet? |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:21 |
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Ich würde sagen, dass er keine Riester-Rente abschließen darf.
Wir haben gelernt, dass Harzt-IV-Empfänger zu den geförderten Personen gehören. Das trifft für die Person in deinem BSP nicht zu - also ist ein Vertragsabschluss nicht möglich!______________________________________
Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens - Männer ... |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:24 |
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@all
wovon soll ers bezahlen wenn er KEIN sozihilfe kriegt????
siehe ausgangs frage |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:26 |
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eben^^ ______________________________________
Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens - Männer ... |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:29 |
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das hab ich ja auch geschrieben. hab nachgefragt, weil dann wieder hinweise kamen für arbeitslose die geld beziehen...war ja nicht die frage! |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:29 |
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Das ist doch vollkommen egal ob er es bezahlen kann oder nicht!
Er kann den Vertrag schon abschließen, wird aber KEINE Förderung bekommen, da diese auf das zu versteuernde Einkommen gerechnet wird. Da dies nicht da ist, bekommt er auch nix!
Wenn die Person allerdings verheiratet ist und der Ehepartner zum Förderungsberechtigten Personenkreis zählt, können beide bei Abschluss eines Vertrages die Förderung erhalten.MfG
Sven |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:43 |
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nach einem kurzen intemezzo mit meiner überaus süßen ad-mitarbeiterin der versicherung kann ich hiob zustimmen. generell kann er jeden vertrag abschließen den er will, da er dazu ja nur rechts- und geschäftsfähig sein muss. wenn er sozialgeld kriegt ist er nur halt nicht förderfähig kann also höchstens in die ehegattenreglung reinfallen -------------------------------------------------
There is a road and it leads to Valhalla, we all are children of this road.
There is a boy with the dream of Valhalla, the place in the lands of gods. |
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Verfasst am: 29.08.2006 15:46 |
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Ja stimmt, natürlich kan er den Vertrag abschließen...
Dann muss ich auch zurücknehmen, was ich geschrieben habe. Er bekommt dann lediglich keine FÖRDERUNG.
So haben wirs eigentlich auch gelernt *schäm*
Sorry =)
(Zeit, dass es Feierabend wird)______________________________________
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Verfasst am: 29.08.2006 15:58 |
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@genossin
nobody ist perfect. ;-)schäm dich nicht.
wenigstens hatte ich mal wieder nen grund zu meiner versicherungsmaus zu gehen ;-)-------------------------------------------------
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Verfasst am: 09.09.2006 21:45 - Geaendert am: 09.09.2006 21:47 |
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Zu dem Arbeitslosen und der Riesterrente:
Ich meine das funktioniert. z.B. bei einer Hausfrau, wo der Mann arbeitet. Sie müsste nur 60€ p.a. zahlen.
Der Haken ist allersings, dass der Mann dann auch einen Vertrag abschließem muss.
Dieser muss dann meistens sehr viel aufbringen, da dieser meistens ein sehr hohes Bruttoeinkommen hat.
Bin mir aber nicht 100%-ig sicher. |
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Verfasst am: 10.09.2006 09:56 |
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Wenn jemand keinen Lohn bzw. Lohnersatzleistungen bezieht, funktioniert es nur über den Eheparten, auch wenn dieser dann meist relativ viel zahlen muss.
Obwohl ich mal in Frage stelle, was ne Altersvorsorge mit 5,00 € mtl.bringen soll - trotz Förderung. Ich halte nicht viel davon. |
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Verfasst am: 10.09.2006 22:44 |
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entscheidend für die Förderung der Riesterrente ist, dass man Sozialversicherungsbeiträge zahlt oder mittelbar (das heißt als Ehepartner) förderungsberechtig ist.
Bei Empfänger von Arbeitslosengeld werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitsamt bezahlt, somit erhalten diese auch die Förderung. Anders sieht das bei Sozialhilfeempfängern aus. Da bei diesen keine Sozialversicherungsbeiträge vom Amt übernommen werden, erhalten diese auch keine Förderung bei der Riesterrente. Allerdings lohnt es sich für diese trotzdem einen s.g. Vertrag abzuschließen, da sie so Kapital ansparen können, ohne dass dieses zu lasten ihrer Arbeitslosen- oder Sozialhilfe geht.
Antwort auf die Frage:
abschließen kann er sowieso, da jede geschäftsfähige Person in Deutschland einen solchen Vertrag abschließen kann. Förderberechtig ist er unter den o.g. Bedingungen. |
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