Die Löschung eines Grudpfandrechts muß durch eine Löschungsbewilligung der Bank erfolgen. Die Bank stellt diese Bewilligung aus und verschickt sie an den Gläubiger. Der kann dann zum Amtsgericht gehen und das Grundpfandrecht löschen lassen. Aristoteles ist tot, Nietzsche ist tot, Einstein ist tot - und mir ist auch schon ganz schlecht!!! |