Abtretung oder Verpfändung von Spareinlagen |
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Verfasst am: 15.11.2006 13:09 |
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Hallo,
heißt es Abtretung von Spareinlagen oder Verpfändung von Spareinlagen.....und warum? |
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Verfasst am: 15.11.2006 13:26 |
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das sind 2 verschiedene dinge.
erst einmal: das einzige, was man abtreten kann, sind Forderungen und sich die Füße (hat unser bbl-lehrer immer gesagt :-)
Du kannst die Forderung an einer Spareinlage abtreten (hierbei ist ein anderes KI Schuldner) oder du verpfändest ein Sparkonto (meist bei deinem KI).
Du kannst nicht die Forderung an einem Sparkonto, was in deinem hause geführt wird, abtreten, weil ein KI rechtlich nicht gleichzeitig gläubiger und schuldner sein darf |
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Verfasst am: 15.11.2006 14:38 |
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Richtig!
Spareinlagen beim kreditgewährenden Institut können nur verpfändet werden.
Spareinlagen bei anderen KI können sowohl abgetreten als auch verpfändet werden. |
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Verfasst am: 15.11.2006 15:22 |
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...und zwar weil bei einer Abtretung ein Gläubigerwechsel statt findet.
Lassen wir uns als KI ein Sparkonto abtreten, werden wir Gläubiger.
Bei unseren eigenen Spareinlagen sind wir Schuldner gegenüber den Kunden. Wenn wir uns diese Sparkonten abtreten lassen würden, wären wir gleich zeitig Schuldner und Gläubiger.Und das geht nicht.
Deshalb können wir nur die anderen "treten". |
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Verfasst am: 15.11.2006 15:35 |
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Wenn man es genau nimmt, dann
- wird das KI bei einer Sicherungsabtretung vorübergehend fiduziarischer Gläuiber der Spareinlage.
- wird das KI bei einer Verpfändung Pfandgläubiger. |
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