Gesamtkredit bei Verbraucherdarlehensvertrag |
|
|
Verfasst am: 16.11.2006 17:36 |
|
|
Muss der Gesamtbetrag angegeben werden, wenn das Darlehen nur teilweise grundschuldgesichert ist? |
|
|
|
Verfasst am: 16.11.2006 17:42 |
|
|
Der Gesamtkreditbetrag muss bei Verbraucherdarlehen immer angegeben werden. |
|
|
|
Verfasst am: 16.11.2006 17:54 |
|
|
Nein, das stimmt nicht!! Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen eben nicht!!
Aber was ist wenn nur ein Teil abgesichert ist??? |
|
|
|
Verfasst am: 16.11.2006 18:05 |
|
|
nach § 493 BGB muss der Gesamtkreditbetrag natürlich angegeben werden.
Was hat es mit durch eine Grundschuld abgesichert zu tun?
Ich kann auch meine Ziegen sicherungsübereignet haben, zahlen muss ich trotzdem den Gesamtbetrag. Und der muss natürlich im Darlehensvertrag stehen. Was soll da sonst drinstehen? Die Oddset-Quoten vom Wochenende? |
|
|
|