Bilanzkennzahlen <=> Bilanzgewinn? |
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Verfasst am: 16.11.2006 19:58 |
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Hallo,
mal ne Frage: In der Formelsammlung steht ja drin, dass der Bilanzgewinn als kurzfristiges Fremdkapital verwendet wird. Jetzt hab ich ne alte AP gemacht und da wurde der zum Eigenkapital dazugeschlagen. Kann mir einer erklären wann ich den Bilanzgewinn/Jahresüberschuss jetzt also Fremdkapital und wann als Eigenkapital verwende=? |
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Verfasst am: 16.11.2006 20:10 |
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Bilanzgewinn ist doch nie im Leben Fremdkapital, das ist das erwirtschaftete Kapital, wird allerdings auch nicht zum EK hinzugerechnet, wenn du die Kennzahlen berechnen möchtest, bleibt außen vor. Es sei denn es wird in der Formel explizit nach Bianzgewinn gefragt! |
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Verfasst am: 16.11.2006 20:14 |
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In der Formelsammlung steht, dass der Bilanzgewinn als kurzfristiges Fremdkapital angesehen wird, was am Tag nach der HV ja als Dividende ausgeschüttet wird.
Habe auch mal ne Abschlussprüfung Rewe durchgearbeitet, da war in der Bilanz auch der Jahresüberschuss angegeben, da wußte ich auch nicht was ich mit machen soll, aber in der Lösung waren die Kennziffern mit und ohne der Einbeziehung des Jahresüberschusses richtig. |
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Verfasst am: 16.11.2006 20:16 |
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unserer Lehrer hat mal gemeint: Jahresüberschuss = kurzfr. FK und Bilanzgewinn = EK
Aber die haben das in der RW-Prüfung auch einfach durcheinandergeworfen. Hab keinen Plan was ich da machen soll. |
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Verfasst am: 16.11.2006 20:44 |
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Das wird euer Lehrer nie gesagt haben.
Bilanzgewinn ist kurzfristiges Fremdkapital, weil er den Aktionäreh zusteht.
Jahresüberschuss einer GmbH ist Eigenkapital, weil er von den Gesellschafter im Unternehmen belassen werden kann. |
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Verfasst am: 16.11.2006 20:47 - Geaendert am: 16.11.2006 20:49 |
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azubiquaeler: Nimms doch einfach so hin, wie die IHK es haben möchte.
Und die will nunmal, dass Bilanzgewinn FK ist, da wie Dortmunder schon sagte, es sowieso an die Aktionäre ausgeschüttet wird.
thomas: Jahresüberschuss = kurzfr. FK
genau.. ich erarbeite mir ordentlich was und im endeffekt gehört es alles jemand anderem. Super Lehrer muss ich sagen |
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Verfasst am: 17.11.2006 11:29 |
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Der Bilanzgewinn ist kurzfristiges FK, wenn nichts anderes angegeben ist. Er ist als kurzfristiges FK anzusehen, da der Bilanzgewinn ja als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Man sagt also einfach, dass das Geld den Aktionären zusteht. Also ist es für uns einfach FK. Steht was anderes dran, dann zählst du den Bilanzgewinn zum EK. |
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